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Wahlmaschine Wahlcomputer

© dpa

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe zweifelt am Wahlcomputer

Ist elektronisches Auszählen nicht transparent genug?

Karlsruhe/Berlin - Am 4. November rattern die Maschinen. Die US-Bürger wählen dann einen neuen Präsidenten – die meisten per Computer. Vom elektrischen Zählgerät bis zum modernen Touchscreen ist vieles möglich, einschließlich gravierender Pannen, wie die Auszählung in Florida im Jahr 2000 bewies. Dass sich die Wahlen in Deutschland automatisieren lassen, ist seit Dienstag dagegen fraglich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über den Einsatz von Computern bei der Bundestagswahl 2005 verhandelt. Es deutet sich an, dass sich die Fortschritte der Technik nur nach neuen Maßgaben mit der Demokratie des Grundgesetzes vertragen.

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim haben Bundestagswahlen zu sein, so bestimmt es die Verfassung. Zugleich muss die „Wahlhandlung“ öffentlich sein, wie es im Bundeswahlgesetz heißt. Auch die Sitzungen von Wahlausschüssen und Wahlvorständen müssen öffentlich sein, so sollen Transparenz und Kontrolle gewährleistet werden. Zwei Wähler hatten beantragt, die Wahl für ungültig zu erklären, weil 2005 etwa zwei Millionen Wahlberechtigte mit – theoretisch – manipulierbaren Computern abgestimmt hätten. Das Urteil wird in drei Monaten erwartet. Es könnte auch künftige Wahlen im Internet betreffen, für die es aber derzeit noch keine Rechtsgrundlage gibt. Voraussichtlich bleibt die Wahl gültig, doch ihre vielen kritischen Fragen lassen vermuten, dass die Richter den Wahlmaschinen einige demokratische Kontrollstandards aufspielen wollen.

Ob Wahlcomputer eingesetzt werden, entscheiden die Kommunen. Bei den in Deutschland einzig zugelassenen Maschinen eines holländischen Herstellers drückt der Stimmberechtigte eine Taste, um seine Stimme elektronisch zu speichern. Anders als bei vielen US-Geräten wird auf einen aktuellen Ausdruck auf Papier verzichtet. Vertreter der Beschwerdeführer sprachen von einer „Black Box“, in die der Wähler seine Stimme werfe. Wenn es Hinweise auf Manipulationen gebe, bestehe ein völliges „Kontrollvakuum“. Bei einer öffentlichen Demonstration gelang es Hackern in den Niederlanden, die Wahlcomputer innerhalb von 60 Sekunden zu manipulieren. Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff trug vor, dass die Niederlande seit Mai 2008 „nur noch mit Papier und Stift“ über ihre Kandidaten entscheiden.

Die Vertreter des Deutschen Bundestages und der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel hielten dagegen, auch Menschen machten Fehler. Während bei der manuellen Wahl Stimmberechtigte häufig ungewollt ungültig wählen, könne eine Wahlmaschine eine ungültige Stimme sofort erkennen und nachfragen. Deshalb gebe es beim Einsatz von Maschinen nur halb so viel ungültige Stimmen. Schließlich liege das Wahlergebnis viel schneller vor und die Geräte seien finanziell günstiger. Manipulationen der Software seien in der Realität nie bekannt geworden. Theoretisch könnten auch Wahlurnen ausgetauscht werden, betonte der Abgeordnete Carl-Christian Dressel. U. Knapp / J. Müller-Neuhof

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