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Stimmabgabe: Bei Bundestags- und Europawahlen sind mehr als 80.000 Behinderte von Wahlen ausgeschlossen.

© Ralf Hirschberger/dpa

Bundesverfassungsgericht: Regelungen zu Wahlrechtsausschluss für Behinderte verfassungswidrig

Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht weiter pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden.

Die Regelungen zum Wahlrechtsausschluss für Behinderte sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest, dass die Vorgaben im Bundeswahlgesetz gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung verstießen. Das Gesetz schließt unter anderem Menschen vom Wahlrecht aus, für die ein Betreuer "in allen Angelegenheiten" bestellt ist.

In Deutschland können nach Angaben des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, deswegen derzeit 85.000 Menschen auf Bundesebene nicht wählen, obwohl sie voll geschäftsfähig sind. Dusel hatte schon im Dezember eine Wahlrechtsreform gefordert, die eine Prüfung des Einzelfalls vorsieht. (AFP/Tsp)

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