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Urteil in Karlsruhe - am Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Grünen.

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Update

Bundesverfassungsgericht: Regierung hat Rechte des Bundestags verletzt

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM die Informationsrechte des Bundestags verletzt. Die SPD spricht von einer "schweren Blamage" für Schwarz-Gelb.

Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Auch bei den Verhandlungen über den „Euro-Plus-Pakt“ zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik habe die Regierung Informationsrechte des Parlaments verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Entscheidung im Zweiten Senat fiel einstimmig.

Die Entscheidung hat keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung. Das Urteil dürfte aber die Bundesregierung künftig dazu verpflichten, das Parlament besser zu informieren.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht einer Klage der Bundestagsfraktion der Grünen. Nach ihrer Auffassung hätte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundestag frühzeitig über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm im Februar 2011 informieren müssen. Die Grünen verwiesen zur Begründung auf Artikel 23 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass die Bundesregierung das Parlament „in Angelegenheiten der Europäischen Union“ frühzeitig über Vertragsentwürfe informieren muss, zudem habe der Bundestag dann auch ein Mitwirkungsrecht.

Die Bundesregierung hatte dagegen argumentiert, dass der ESM-Vertrag auf völkerrechtlicher Ebene zwischen souveränen Staaten vereinbart worden sei. Das Parlament habe deshalb auch kein Recht auf Information oder Mitwirkung daran.

Die Verfassungshüter bestätigten nun die Rechtsauffassung der Grünen. Laut Urteil muss die Bundesregierung den Bundestag künftig „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über völkerrechtliche Verträge mit Bezug zur EU informieren. Diese Unterrichtung solle dem Bundestag „eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung des Bundesregierung eröffnen“, noch bevor sie international bindende Erklärungen abgibt oder Verträge schließt.

Der Vertrag zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM war im Februar 2011 von den Euro-Staaten vereinbart und bereits einen Monat später beschlossen worden, ohne dass der Bundestag daran mitwirken konnte. Deutschland muss in den ESM in diesem Jahr Bareinlagen in Höhe von 8,7 Milliarden Euro entrichten. Bundestag und Bundesrat können dem Vertragswerk nur noch zustimmen, Änderungen daran sind ihnen nicht möglich.

Dem Gericht zufolge wurde der ESM-Vertrag zwar von den Staaten der Euro-Zone auf völkerrechtlicher Ebene abgeschlossen. Er sei aber gleichwohl eine Angelegenheit der EU: So weise der Vertrag etwa der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof neue Zuständigkeiten zur Überwachung des Finanzierungsprogramms notleidender Euro-Staaten zu. Wegen dieser Nähe zum Integrationsprogramm der Europäischen Verträge sei der ESM eine Angelegenheit der EU, über die das Parlament rechtzeitig hätte informiert werden müssen.

Die Entscheidung sei „ein weiterer wichtiger Baustein in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung parlamentarischer Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Die Unterrichtung muss dem Bundestag eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen und so erfolgen, dass das Parlament nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät.“

In der Verhandlung am 30. November hatte der Rechtsexperte der Grünen, Jerzy Montag, gesagt, die Informationssituation sei nach der Tagung des Europäischen Rates am 4. Februar 2011 für die Abgeordneten „demütigend“ gewesen. Auf der Tagung wurden sowohl der Euro-Stabilitätsmechanismus als auch der Euro-Plus-Pakt zur besseren Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Raum vereinbart.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin hatte es am Morgen in der ARD als „absurd“ bezeichnet, „dass wir Gesetzesentwürfe für Verträge, die Deutschland binden und wo es um Milliarden geht, uns von den österreichischen Kollegen der Grünen besorgen müssen, die das selbstverständlich von ihrer Regierung erhalten, während die Bundesregierung das Parlament künstlich dumm stellt“.

Die Bundesregierung war der Klage der Grünen in der Verhandlung entgegengetreten. Es sei unpraktikabel, jeden Verfahrensschritt mit dem Bundestag abzustimmen. Außerdem müsse unbedingt vermieden werden, dass vertrauliche Verhandlungszwischenstände über hochsensible Materien letztlich in die Öffentlichkeit gelangten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sprach nach dem Urteil von einem „guten Tag für die parlamentarische Demokratie“ und eine „schwere Blamage für die Bundesregierung“. Die Maßnahmen zur Eurorettung müssten transparenter und für die Menschen nachvollziehbarer werden. Hierbei habe die Bundesregierung eine Bringschuld gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Oppermann betonte, das Urteil müsse noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu ESM und Fiskalpakt eingearbeitet und umgesetzt werden.

Die Verfassungsrichter haben immer wieder die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen. (dapd, dpa, Reuters)

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