zum Hauptinhalt
In absoluten Ausnahmesituationen darf die Bundeswehr künftig auch im Inland zum Einsatz kommen. Die Union begrüßte das Urteil, SPD und Linke üben Kritik.

© dpa

Update

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe erlaubt Bundeswehreinsatz im Inland

Darf die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland militärische Mittel einsetzen? Das Bundesverfassungsgericht sagt nun in einem Urteil Ja - stellt aber strenge Bedingungen. Die Union verbucht das Urteil als politischen Erfolg.

Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Ein Abschuss von Passagiermaschinen, etwa im Fall eines Terrorangriffs, bleibt jedoch weiterhin verboten. Zudem sei auch in Eilfällen immer ein Beschluss der gesamten Bundesregierung erforderlich (Az. 2 PBvU 1/11).

Bei einem Einsatz der Bundeswehr in Unglücksfällen - zu denen grundsätzlich auch Terrorangriffe zählen können - seien strikte Bedingungen zu beachten, entschied das Plenum aus beiden Senaten des Gerichts. Voraussetzung sei ein Ereignis „von katastrophischen Dimensionen“. Nicht jede Gefahrensituation, die ein Bundesland nicht mit seiner Polizei beherrschen könne, erlaube den Einsatz der Streitkräfte. Zwar müsse nicht abgewartet werden, bis Schäden eingetreten sind; der Eintritt katastrophaler Schäden müsse jedoch „unmittelbar bevorstehen“.

Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, „die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen“. Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.

Zudem stellte das Gericht eine weitere Hürde auf, die das Verfahren betrifft: Über den Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland müsse stets die Bundesregierung als Kollegialorgan entscheiden. Die Entscheidung dürfe auch in Eilfällen nicht auf einen einzelnes Regierungsmitglied - etwa den Verteidigungsminister - übertragen werden.

Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten des Gerichts eine Entscheidung des Ersten Senats zum Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland „mit spezifisch militärischen Waffen“ generell ausgeschlossen. Zugleich hatte der Erste Senat den Abschuss von Passagiermaschinen verboten, soweit unbeteiligte Menschen an Bord betroffen wären. An diesem Teil der damaligen Entscheidung ändert der aktuelle Beschluss nichts.

Zu der Entscheidung des Plenums kam es, weil die Bundesländer Bayern und Hessen Normenkontrollanträge gegen das Luftsicherheitsgesetz gestellt hatten, für die - im Gegensatz zu dem Urteil aus dem Jahr 2006 - der Zweite Senat zuständig war. Bayern und Hessen hatten die Verletzung von Länderkompetenzen gerügt. Es ist erst die fünfte Plenarentscheidung des Verfassungsgerichts seit seiner Gründung.

Die CDU/CSU-Fraktion befürwortet das Karlsruher Urteil zu bewaffneten Kampfeinsätzen der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum. „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern innerhalb strenger Grenzen bei Gefahren von katastrophalem Ausmaß zu konkretisieren“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Ernst-Reinhard Beck (CDU), am Freitag. Das Urteil schließe eine „Lücke zwischen dem Einsatz bei Naturkatastrophen und terroristischen Angriffen und bestätigt gleichzeitig die sicherheitspolitisch wichtige Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr“.

SPD und Linke kritisieren das Urteil

In absoluten Ausnahmesituationen darf die Bundeswehr künftig auch im Inland zum Einsatz kommen. Diese Aufnahme zeigt einen Mechaniker, der auf dem Fliegerhorst Lagerlechfeld (Schwaben) ein Kampfflugzeug vom Typ Tornado aus dem Hangar lotst.
In absoluten Ausnahmesituationen darf die Bundeswehr künftig auch im Inland zum Einsatz kommen. Diese Aufnahme zeigt einen Mechaniker, der auf dem Fliegerhorst Lagerlechfeld (Schwaben) ein Kampfflugzeug vom Typ Tornado aus dem Hangar lotst.

© dpa

Die SPD hingegen hält das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren für unzureichend. Das Karlsruher Gericht lasse „alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von 'Ausnahmesituationen
katastrophischen Ausmaßes' spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten. Nirgendwo werden diese definiert oder Beispiele dafür genannt“, sagte der SPD-Innenexperte Michael Hartmann am Freitag in Berlin.

Hartmann nannte es allerdings „gut, dass das Verfassungsgericht auch weiterhin einen bewaffneten Militäreinsatz im Innern grundsätzlich ausschließt, indem es diesen allenfalls als letztes Mittel zulässt“. Der SPD-Politiker fügte hinzu: „Auf dieser Grundlage können auch zukünftig konservative Kreise keinesfalls die Bundeswehr zum Hilfssheriff degradieren.“

Auch die Linke kritisierte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Paul Schäfer, hält es für „bedauerlich“, dass die Richter „nicht konsequent“ bei der Linie aus dem Jahr 2006 geblieben sind. Damals habe Karlsruhe „nicht nur den Abschuss von entführten Flugzeugen untersagt, sondern auch dem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren in anderen Fällen einen Riegel vorgeschoben“.

Der Union sei das Urteil von 2006 von Anfang an „ein Dorn im Auge“ gewesen, fügte Schäfer hinzu. Auch die Bundesregierung propagiere „seit langem eine Aufhebung der unterschiedlichen Zuständigkeiten für innere und äußere Sicherheit“. Die Bundeswehr werde auf ein immer breiteres Spektrum von Inlandseinsätzen vorbereitet. Schäfer kritisierte: „Die von der Regierung gewollte Vermengung von Bundeswehr, Katastrophenschutz und Terrorismusabwehr unterläuft das Grundgesetz und ist gefährlich für die Demokratie.“ Wer den Katastrophenschutz ernsthaft stärken will, „sollte nicht auf den Einsatz von militärischen Kampfmitteln setzen, sondern auf eine
Stärkung der zivilen Strukturen des staatlichen Katastrophenschutzes, inklusive der Beschaffung der dafür notwendigen Fahrzeuge und Geräte“, forderte der Linken-Politiker. (dpa/dapd)

,

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false