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Bundesverfassungsgericht: Urteil über Rauchverbot am 30. Juli

Am 30. Juli steht fest, ob in kleineren Kneipen ohne Raucherraum wieder geraucht werden darf.

Wie der Tagesspiegel erfuhr, wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an diesem Tag sein Urteil über die Beschwerden von Gastwirten gegen die Nichtraucherschutzgesetze verkünden. Die Ladung zum Termin wird den Verfahrensbeteiligten in den nächsten Tagen zugestellt. Seit 1. Juli gilt das Rauchverbot bundesweit. Das Urteil betrifft auch Diskotheken, denen ein separater Raucherraum untersagt ist. (Tsp)

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