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Bundesverfassungsgericht: Wer rechts rockt, darf kein Recht sprechen

Wer über andere zu Gericht sitzt, muss sich selbst an das Gesetz halten - auch und gerade in der Freizeit. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit dieser Begründung die Amtsenthebung eines Stuttgarter Laienrichters, der Mitglied einer Rechtsrock-Band ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Stuttgarter Richters wegen seiner Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Rockband bestätigt. Richter dürften keine Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen - auch dann nicht, wenn sie nur ehrenamtlich ernannt seien, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der Mann, der Anfang 2004 ans Arbeitsgericht Stuttgart berufen worden war, gehört seit 20 Jahren einer im rechtsextremen Spektrum aktiven Rockband an. Die Justiz dürfe keine Richter beschäftigen, die den Rechtsstaat und die Demokratie ablehnten oder bekämpften, entschied das Karlsruher Gericht.

Neben den Berufsrichtern sind die Arbeitsgerichte auch mit ehrenamtlichen Richtern besetzt, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vorgeschlagen werden. Sie gelten als "Laienrichter", weil sie nicht die juristische Ausbildung eines Berufsrichters haben. Nur im Strafverfahren werden sie als Schöffen bezeichnet. Der "Rechtsrocker" war vom Christlichen Gewerkschaftsbund vorgeschlagen worden. Seit 1987 hatte er als Bassist und Gitarrist einer Rockband an mehr als 200 Konzerten zahlreicher rechtsextremer Bands teilgenommen. Bei Auftritten der Gruppe wurde im Publikum der Hitlergruß gezeigt, stellte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg fest.

Laienrichter macht Musik für NPD-Schulhof-CDs

Bereits nach seiner Berufung ans Arbeitsgericht nahm die Band an einer rechtsextremistischen Propagandaoffensive mit dem Titel "Projekt Schulhof" teil. Die dabei produzierte CD - die zwei Lieder seiner Band enthielt - wurde unter anderem wegen Verunglimpfung des Staates beschlagnahmt. Lieder der Gruppe waren auch auf "Schulhof-CDs" der NPD zu finden. Die Liedtexte weckten Assoziationen an das nationalsozialistische Regime, seien gewaltverherrlichend und zeugten von einer verfassungsfeindlichen Ideologie, so das Landesarbeitsgericht.

Das Verfassungsgericht bestätigte die Einschätzung des Stuttgarter Gerichts, das außerdienstliche Verhalten des Mannes stelle eine grobe Verletzung seiner Amtspflicht dar. Es liege ein gewichtiges Fehlverhalten vor. Anfang des Jahres ordnete das Landesarbeitsgericht die Amtsenthebung des Mannes an. Gegen diese Entscheidung zog er nach Karlsruhe - ohne Erfolg: Ehrenamtliche Richter müssen wie Beamte und hauptamtliche Richter die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre gesetzlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen, entschieden die Karlsruher Richter. (nim/dpa/ddp)

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