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Bundesverfassungsgericht: Zwischenlagerung von Atommüll ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Zwischenlagerung von Atommüll in Bayern abgewiesen. Damit ist das aktuelle Konzept mit dem Grundgesetz vereinbar.

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verletzt die seit Mitte 2005 geltende Regelung, wonach bestrahlte Kernbrennstoffe zunächst in einem Zwischenlager auf dem Gelände des jeweiligen Kernkraftwerks aufbewahrt werden, nicht die Schutzpflicht des Staates für seine Bürger.

Mit seiner Entscheidung wies das Karlsruher Gericht am Donnerstag Verfassungsbeschwerden gegen die Zwischenlager an den bayerischen Standorten Gundremmingen, Niederaichbach und Grafenrheinfeld ab. Anwohner hatten sich gegen die "atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen" aus den dortigen Atomkraftwerken in den Standortzwischenlagern ausgesprochen, wie es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt. (mpr/dpa/ddp)

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