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Bundeswehr: Anklage gegen Ausbilder zugelassen

Bei der juristischen Aufarbeitung des Skandals um die Misshandlung von Bundeswehrsoldaten im westfälischen Coesfeld hat die Staatsanwaltschaft einen Teilerfolg errungen.

Hamm - Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied nach eigenen Angaben auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft, dass die Anklage gegen die beschuldigten 18 Ausbilder der Bundeswehr beim Landgericht Münster insgesamt zugelassen wird.

Das Münsteraner Gericht hatte dagegen im Dezember die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen neun der 18 Beschuldigten abgelehnt. Gegen acht Angeschuldigte wurde die Anklage damals nur teilweise und mit zum Teil erheblichen Änderungen zugelassen. Der 4. Strafsenat des OLG befand nun, der für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderliche hinreichende Tatverdacht sei bei allen Angeschuldigten und in allen Anklagepunkten gegeben.

Ausbilder sollen Rekruten gequält haben

Den Bundeswehr-Ausbildern wird vorgeworfen, im Sommer 2004 Rekruten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne bei Übungen gequält und geschlagen zu haben. Unter anderen sollen sie Wehrdienstleistende mit Wasser und Strom misshandelt haben. Der Skandal hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

In einem Fall wurden Rekruten mit verbundenen Augen und gefesselten Händen in eine Sandgrube gebracht und dort "verhört". In einem anderen Fall mussten Rekruten in einem Keller der Kaserne kniend über einen längeren Zeitraum verharren. Sie wurden mit kaltem Wasser bespritzt und mit Stromstößen gequält. (tso/ddp/AFP)

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