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Bundeswehrsoldaten in Afghanistan.

© ddp

Bundeswehr: Mehr als 70 deutsche Geheim-Einsätze in Afghanistan

Nach neuen Informationen über die Geheimeinheit der Bundeswehr Task Force 47 verlangen die Grünen Aufklärung über die Einsätze der Spezialtruppe. Die Grünen-Bundestagsfraktion will die Informationspolitik der Regierung zu Afghanistan jetzt verfassungsrechtlich prüfen lassen.

Von Michael Schmidt

Berlin - „Ich erwarte von der Bundesregierung weitere Detailinformationen über die Operationen, ihre Anlässe, ihre Ergebnisse – und endlich auch Antworten auf das Zusammenwirken mit anderen Truppen, vor allem den US-Spezialkräften, auch bei der Erstellung sogenannter Targeting-Listen mit Namen und Aufenthaltsorten gesuchter Personen“, sagte Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele.

Ströbele nannte eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen zum Einsatz der Truppe „inhaltlich wie formal unzureichend“. In der dem Tagesspiegel vorliegenden Antwort der Bundesregierung heißt es mit Datum vom 5. August 2010: „Bislang hat die TF 47 über 50 geplante Aufklärungsoperationen und zusammen mit afghanischen Sicherheitskräften (Afghan National Security Forces-ANSF) 21 offensive Operationen gegen das Netzwerk der gegnerischen militanten Kräfte (Opposing Militant Forces- OMF) durchgeführt, wobei durch die afghanischen Exekutivkräfte insgesamt 59 Personen zumindest vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden.“ Eine Person sei „während einer Hausdurchsuchung im Rahmen der Nothilfe durch einen Nicht-Angehörigen der TF 47 getötet“ worden. „Bei offensiven militärischen Operationen erfolgten keine Tötungen durch Angehörige der TF 47.“ Soweit die TF 47 durch militante Aufständische angegriffen oder Ziel von Sprengstoff-Anschlägen war, seien „Maßnahmen zur Verteidigung ergriffen“ worden. „Wurden bei diesen Vorfällen eigene Soldaten verletzt, erfolgte eine Unterrichtung des Parlamentes“, ohne „explizit die TF 47 als betroffenen Truppenteil zu nennen“. Über bei solchen Gefechten getötete oder verletzte Gegner lägen „keine belastbaren Informationen“ vor. Auf Anfrage des Tagesspiegels erklärte das Verteidigungsministerium, im Rahmen ihres Auftrages könnten „die Spezialkräfte auch aktiv gegen identifizierte Akteure des gegnerischen Netzwerkes vorgehen“. Dabei sei das „ausschließliche“ Ziel die Festsetzung gesuchter Personen, die Festnahme wie auch weitere Maßnahmen der Strafverfolgung lägen in der Verantwortung der afghanischen Justiz. Gezielte Tötungen gehörten nicht zu den Aufgaben der TF 47.

Die Bundestagsfraktion der Grünen will jetzt die Informationspolitik der Bundesregierung zu Afghanistan verfassungsrechtlich prüfen lassen. Es sei „nicht hinzunehmen, dass sensible Informationen, praktisch stellvertretend für alle 598 Bundestagsabgeordneten, nur den zehn Obleuten im Verteidigungs- und Auswärtigen Ausschuss mitgeteilt werden“, sagte Ströbele.

Auch der SPD-Verteidigungspolitiker und Obmann im Verteidigungsausschuss, Rainer Arnold, plädierte für Änderungen in der Informationspolitik. Schon um etwaigen Streit über die Frage zu vermeiden, ob durch die Regierung informiert wurde oder nicht, könne es sinnvoll sein, „wenn sich die Obleute wenigstens Notizen machen dürften oder Protokolle erstellt würden, die später einzusehen wären“, sagte Arnold.

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