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Politik: Bundeswehr: Radar-Opfer erhöhen Druck

Im Streit um die Versorgung von radargeschädigten früheren Radartechnikern der Bundeswehr kommt auf das Verteidigungsministerium möglicherweise ein weiteres Rechtsverfahren zu. Mehr als 100 erkrankte Mechaniker wollen gemeinsam juristisch ihre Ansprüche gegenüber dem Ministerium geltend machen.

Im Streit um die Versorgung von radargeschädigten früheren Radartechnikern der Bundeswehr kommt auf das Verteidigungsministerium möglicherweise ein weiteres Rechtsverfahren zu. Mehr als 100 erkrankte Mechaniker wollen gemeinsam juristisch ihre Ansprüche gegenüber dem Ministerium geltend machen. Am Donnerstag nächster Woche wird der Berliner Anwalt Reiner Geulen mit dem "Bund zur Unterstützung radargeschädigter Soldaten" und dem Gesundheits-Internetportal "Medicine worldwide" die Forderungen bekanntgeben.

In einem anderen Versorgungsfall geht Verteidigungsminister Scharping in die Berufung, um die Beweislastumkehr zulasten der Bundeswehr anzufechten, die das Verwaltungsgericht Schleswig festgestellt hatte. Zudem ist gegen Scharping und einige Mitarbeiter eine Strafanzeige wegen Prozessbetrugs anhängig. Darüber hinaus wird eine Klage gegen die amerikanischen Hersteller der umstrittenen Radaranlagen vorbereitet.

Bundeswehrverband und Selbsthilfegruppen gehen von mehr als 50 Strahlentoten und mehr als 140 Krebs- und Organerkrankungen aus. Die betroffenen Männer waren in den 60er und 70er Jahren zum Teil erheblichen Strahlenbelastungen ausgesetzt, als sie defekte oder unzureichend geschützte Radaranlagen reparierten oder justierten. Damals gab es kaum Dosismessungen, dafür aber viele interne Warnungen über die Strahlengefahr, die jedoch nicht in etsprechende Schutz- und Dienstvorschriften umgesetzt wurden (der Tagesspiegel berichtete). Bis Ende Juni wird der eingesetzte Arbeitsstab des Ministeriums unter Leitung des früheren Mitherausgebers der "Zeit", Theo Sommer, seinen Bericht vorstellen.

Der Bundeswehrverband, die "Gewerkschaft" der Soldaten, erwartet, dass die Kommission einen außergerichtlichen Vergleich empfiehlt, um den erkrankten Männern kostspielige und langwierige Klagewege zu ersparen. In dem Vergleichsangebot des Bundeswehrverbandes ist vorgesehen, die Strahlenschäden als Berufskrankheit anzuerkennen. Damit wäre der Weg frei für monatliche Zusatzrenten.

Claudia Lepping

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