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Der Petitionsausschuss lädt zur Anhörung über Zwangsadoptionen in der DDR.

© dpa/ Peter Kneffel

Casdorffs Agenda: Das Unrecht um in der DDR gestohlene Kinder vergeht nicht

Hunderte Neugeborene wurden in der DDR für tot erklärt, tatsächlich aber zur Adoption freigegeben. Die Politik könnte den Schmerz der Eltern lindern. Ein Kommentar.

Das wird ein schmerzvoller Termin im Bundestag. Der Petitionsausschuss lädt für den 25. Juni neben Sachverständigen auch Betroffene zur Anhörung über „Zwangsadoptionen und staatlichen Kindesentzug in der DDR“.

Was lange her zu sein scheint, wird gegenwärtig werden. Dank der „Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR“ mit ihren 1500 Mitgliedern.

Kinder, Neugeborene, wurden von staatlichen Stellen für tot erklärt, tatsächlich aber zur Adoption freigegeben. Oder Eltern wurden zur Freigabe gezwungen. Da geht es um 300 bis 400 Fälle.

Die Abgeordneten können den Schmerz lindern

Was bei der Aufklärung helfen würde, steht schon vor der Anhörung fest. Die Aufbewahrungsfristen für Akten in Geburtskliniken müssten verlängert und eine zentrale Clearingstelle eingerichtet werden.

Außerdem müsste es eine gesetzliche Auskunftspflicht für alle Adoptivstellen geben. Unrecht vergeht auch so zwar nicht – aber die Abgeordneten können das Ihre tun, den Schmerz zu lindern.

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