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Im Jahr 2015 hatten sich SPD und Union auf das neue Gesetz geeinigt.

© dpa

Casdorffs Agenda: Die Vorratsdatenspeicherung dürfte wohl vom Tisch sein

Es war ein großer Kampf der Bundesregierung, sich auf die Vorratsdatenspeicherung zu einigen. Unwahrscheinlich ist, dass nach der jüngsten Gerichtsentscheidung ein neuer Anlauf genommen wird.

All das Ringen - umsonst? Datenschützer fordern von der Bundesregierung ein Gesetz zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung. De facto ist ihr Inkrafttreten kurz vor Beginn nur außer Kraft gesetzt. Aber es kann sogar sein, dass der Kampf um sie jetzt politisch beendet wird.

Und wie haben sie sich in der SPD überwinden müssen, ehe sie 2015 zustimmten! Das neue Gesetz sollte Telekommunikationsanbieter vom 1. Juli an verpflichten, IP-Adressen und andere Vorratsdaten für Behördenzwecke zu speichern. Verbindungsdaten sollten zehn Wochen lang gespeichert werden können, Standortdaten von Handys vier Wochen lang.

Nun kommt der Protest aber mächtig zurück, von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, der Deutschen Aids-Hilfe, der Internationalen Liga für Menschenrechte, um nur ein paar aufzuzählen. Ihre Argumente sind die des Oberverwaltungsgerichts Münster dieser Tage: Die geplante Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen die EU-Datenschutzrichtlinie. Bürger hätten noch keine rechtliche Sicherheit, sagen die Gegner. Und machen auf den letzten Metern wieder mobil. Ob die große Koalition jetzt noch einmal mit sich ringt? Im Wahlkampf den Kampf für dieses umstrittene Vorhaben aufnimmt? Wahrscheinlich ist das nicht.

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