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Politik: CDU-Finanzaffäre: An Hessens Spendenausschuss gehen nur Aktenteile - Landtagsopposition spricht von "Zensur"

Der Untersuchungsausschuss zur CDU-Finanzaffäre im hessischen Landtag soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nur Teile der bei der Union beschlagnahmten Akten erhalten. Die Ermittlungsbehörden könnten nur solche Unterlagen herausgeben, die bei einem etwaigen Strafverfahren eine Rolle spielten, sagte ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft am Montag im Ausschuss.

Der Untersuchungsausschuss zur CDU-Finanzaffäre im hessischen Landtag soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nur Teile der bei der Union beschlagnahmten Akten erhalten. Die Ermittlungsbehörden könnten nur solche Unterlagen herausgeben, die bei einem etwaigen Strafverfahren eine Rolle spielten, sagte ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft am Montag im Ausschuss. Zudem sei immer zu prüfen, ob eine Weitergabe eventuell die Rechte Dritter verletze. Der von der Opposition als Sachverständiger benannte Rechtsprofessor Hans Meyer hält es dagegen für "nicht zulässig, dass die Regierung entscheidet, was herausgegeben werden soll".

Die Opposition kritisierte, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich streng an den Dienstweg halten und die Unterlagen über Justizministerium und Staatskanzlei an den Ausschuss leiten will. Damit entschieden Schlüsselfiguren der Affäre über die Weitergabe von Beweismitteln, klagte der SPD-Abgeordnete Norbert Schmitt. Der Grünen-Parlamentarier Rupert von Plottnitz sprach von "Zensur".

Der vor vier Monaten eingesetzte Untersuchungsausschuss soll die Finanzaffäre der hessischen Union erforschen und dabei herausfinden, welche CDU-Politiker von den geheimen Millionenkonten in der Schweiz wussten. Dazu wollen die Parlamentarier auch auf die Unterlagen zurückgreifen, die die Wiesbadener Staatsanwaltschaft in der CDU- Landesgeschäftsstelle beschlagnahmt hat. Die Union wehrt sich dagegen und beruft sich auf einen rechtlich geschützten "Intimbereich": Die Opposition habe kein Recht, die politische Konkurrenz so auszuspähen.

Der Berliner Sachverständige Meyer bestritt dies. Gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss habe eine Partei keinen Anspruch auf Wahrung ihrer "Betriebsgeheimnisse". Der Ausschuss müsse zunächst vollen Einblick bekommen; anschließend sei es seine Sache, dafür zu sorgen, dass schützenswerte Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangten. Die Regierung habe sich dabei nicht einzumischen: "Der Ausschuss erhebt die Beweise, und er muss sehen, was notwendig ist."

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