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Politik: CDU-Finanzberater spricht von geordnetem Geldtransfer

Wiesbaden - Als der Angeklagte, Horst Weyrauch, den Vorsitzenden Richter, Rolf Vogel, wegen einer laxen Formulierung korrigiert und Wert darauf legt, der geheime Geldtransfer in die Schweiz sei „geordnet“ gelaufen, wird es dem Richter zu bunt. Weyrauch hatte 1983 im Auftrag von Prinz Wittenstein und Manfred Kanther 20,8 Millionen Mark aus dem Vermögen der hessischen CDU in bar abgehoben, „einen Haufen Geld“ (Vogel) durchs Frankfurter Bahnhofsviertel getragen, bei einer Privatbank eingezahlt und via Luxemburg auf ein Nummernkonto in die Schweiz geschafft.

Wiesbaden - Als der Angeklagte, Horst Weyrauch, den Vorsitzenden Richter, Rolf Vogel, wegen einer laxen Formulierung korrigiert und Wert darauf legt, der geheime Geldtransfer in die Schweiz sei „geordnet“ gelaufen, wird es dem Richter zu bunt. Weyrauch hatte 1983 im Auftrag von Prinz Wittenstein und Manfred Kanther 20,8 Millionen Mark aus dem Vermögen der hessischen CDU in bar abgehoben, „einen Haufen Geld“ (Vogel) durchs Frankfurter Bahnhofsviertel getragen, bei einer Privatbank eingezahlt und via Luxemburg auf ein Nummernkonto in die Schweiz geschafft. Eine einfache Banküberweisung, sagt Weyrauch. Die Operation habe wohl eher der Verschleierung gedient, findet Richter Vogel.

„Das meinen sie doch nicht im Ernst“, sagt er, als es um die Rechenschaftsberichte der hessischen CDU geht, die der gelernte Wirtschaftsprüfer 20 Jahre lang abgefasst und testiert hat. Weil er den geheimen Auslandsschatz als „Sondervermögen“ angesehen habe, seien weder Guthaben noch Rückflüsse der Rechenschaftspflicht des Parteiengesetzes unterworfen gewesen, führt Weyrauch aus. „Das war halt meine Rechtsauffassung“, sagt er. „Gewagt und interessant“, nennt dies der Vorsitzende Richter.

Spätestens 1998, als der CDU-Landesvorsitz von Manfred Kanther auf Roland Koch überging, als Prinz Wittgenstein nicht länger Schatzmeister war, hätte man da nicht den neuen Vorstand über das geheime Millionenvermögen informieren müssen?, fragt Vogel. „Ich habe es jedenfalls nicht getan“, antwortet Weyrauch und beruft sich auf ein Schreiben des Landesvorsitzenden Koch, in dem der den Prinzen bittet, seine „segensreiche Tätigkeit“ als Spendensammler fortzusetzen. Aber, fragt der Richter, wie kann das eine Legitimation für die Verwaltung eines Vermögens sein, von dem der Autor des Briefs gar nicht weiß? Weyrauch bleibt die Antwort schuldig. Mit gesicherten Erkenntnissen über die Herkunft des Geldes kann Weyrauch auch nicht aufwarten: „Ich war damals zu klug, um danach zu fragen.“

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