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Politik: CDU Hessen: Wieder sicher auf dem Parkett

"Das Verfahren ist juristisch erledigt!" Mit diesen Worten hat sich am Wochenende selbst der mögliche Spitzenkandidat der hessischen SPD, Gerhard Bökel, von der Hoffnung auf vorgezogene Landtagsneuwahlen verabschiedet.

"Das Verfahren ist juristisch erledigt!" Mit diesen Worten hat sich am Wochenende selbst der mögliche Spitzenkandidat der hessischen SPD, Gerhard Bökel, von der Hoffnung auf vorgezogene Landtagsneuwahlen verabschiedet. Dass die Wahl 1999, die Roland Koch mit Geld aus Schwarzen Kassen gewonnen hat, am Ende des Verfahrens vor dem Wahlprüfungsgericht Bestand hatte, war für die hessischen Oppositionsparteien der größte anzunehmende Störfall. Nicht einmal eine mündliche Verhandlung mochte Bernhard Heitsch, Vorsitzender des Wahlprüfungsgremiums und Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, zugestehen.

Dabei hatte Heitsch Akteure und Beobachter gleichermaßen überrascht, als er im März vergangenen Jahres die Beratungen aufgenommen und nach kurzer Verhandlung das Gegenteil des aktuellen Beschlusses verkündet hatte: Beim Einsatz von Geldern, die nicht wie vorgeschrieben deklariert gewesen seien, habe die CDU einen Sittenverstoß begangen, der laut Verfassung zur Annullierung der Landtagswahl führen könne; jetzt müsse nur noch die Kausalität des Schwarzgeldeinsatzes für die Wahlentscheidung geprüft werden.

Dieser rasche Beschluss empörte CDU und FDP damals; seitdem müssen sich Heitsch und die zweite Berufsrichterin im Wahlprüfungsgericht öffentliche Vorwürfe gefallen lassen. Doch eben mit dieser Ankündigung hat Heitsch sein juristisches Desaster selbst eingeleitet. Nachträglich, so erinnert sich heute der damalige Chef der Staatskanzlei, der über die CDU-Finanzaffäre gestürzte Ex-Minister Jung, habe er der Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das hessische Wahlprüfungsrecht eine Passage zur Auslegung des Sittenverstoßes hinzugefügt. Provoziert durch Heitsch. Der Einstellungsbeschluss des Wahlprüfungsgerichts vom Freitag stellt nunmehr ausschließlich auf genau die Ausführungen ab, mit denen Karlsruhe Bedingungen formuliert, unter denen eine Wahl wegen Sittenverstoßes annulliert werden darf. Führende Staatsrechtler bezweifeln, dass das Bundesverfassungsgericht den Rahmen so eng gezogen hat, dass man im vorliegenden Fall nicht zu einer Aufhebung der Wahl hätte kommen können. Der Zweite Senat hatte Spielräume gelassen. Denkbar, dass einzelne Beschwerdeführer noch eine Neuauflage des Rechtsstreits vor dem Staatsgerichtshof anstreben.

Dass diese Entscheidung in ersten Kommentaren nur als "Freispruch zweiter Klasse" gewertet wurde, weil das Gericht einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Schwarzgeld und Roland Kochs Wahlsieg hergestellt hatte - diesen Wermutstropfen dürfte der Ministerpräsident schon am Freitagabend, bei der Fernsehfastnacht in Mainz, heruntergespült haben. Koch hat jetzt gute Aussichten, die nächste Landtagswahl zu gewinnen und seinem eigentlichen Ziel, der Kanzlerkandidatur im Jahr 2006, näher zu kommen. Eine vom Wahlprüfungsgericht erzwungene Neuwahl hätte er fürchten müssen. Nicht nur weil dann seine wenig rühmliche Rolle im CDU-Finanzskandal in den Mittelpunkt gerückt wäre. Kochs Strategen hätten nicht ausschließen können, dass in diesem Fall der 1999 unterlegene Hans Eichel, der immer noch SPD-Landesvorsitzender ist, angetreten wäre. Seit Freitag darf sich Koch auf Eichels Vize, Gerhard Bökel, einstellen, den fleißigen ehemaligen Innenminister, der allerdings auch in den eigenen Reihen nicht gerade als Garant eines SPD-Erfolges gesehen wird. Vielleicht wirft auch der erfolgreiche Oberbürgermeister Offenbachs, Gerhard Grandke, seinen Hut in den Ring.

Anders jedoch als die möglichen Spitzenkandidaten der SPD verfügt Koch mit der FDP über einen Koalitionspartner, der mit ihm durch dick und dünn geht. Die hessischen Grünen hingegen haben sich so eindeutig gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens ausgesprochen - für den die Sozialdemokraten ebenso nachdrücklich eintreten -, dass schon deshalb eine Neuauflage von Rot-Grün unwahrscheinlich ist.

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