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Politik: CDU: Ist Kanthers Richter befangen?

Gegen den Vorsitzenden der Wirtschaftsstrafkammer beim Wiesbadener Landgericht, die über die Zulassung der Anklage gegen den ehemaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther, seinen früheren Schatzmeister Prinz Wittgenstein und Finanzberater Horst Weyrauch entscheiden muss, wird es möglicherweise Befangenheitsanträge geben. Mit der Zustellung der Anklageschrift vor einer Woche hat der Vorsitzende Richter, Rolf Vogel, den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, er sei Mitglied der CDU, der Landespartei, die in der Anklage wegen Untreue als Geschädigte gilt.

Gegen den Vorsitzenden der Wirtschaftsstrafkammer beim Wiesbadener Landgericht, die über die Zulassung der Anklage gegen den ehemaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther, seinen früheren Schatzmeister Prinz Wittgenstein und Finanzberater Horst Weyrauch entscheiden muss, wird es möglicherweise Befangenheitsanträge geben. Mit der Zustellung der Anklageschrift vor einer Woche hat der Vorsitzende Richter, Rolf Vogel, den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, er sei Mitglied der CDU, der Landespartei, die in der Anklage wegen Untreue als Geschädigte gilt.

Vogel forderte die Beteiligten auf, binnen eines Monats zu dem Umstand Stellung zu beziehen. Diese Tagesspiegel-Information bestätigte die Sprecherin des Landgerichts Wiesbaden, Ruth Schröder. Für die Staatsanwaltschaft erklärte deren Chef, Hans Josef Blumensatt, er sehe in der CDU-Mitgliedschaft des Kammervorsitzenden keinen Grund, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Anders wäre es vielleicht, wenn Vogel eine herausgehobene Position in der CDU bekleiden würde.

Horst Weyrauchs Anwalt, Eberhard Kempf, sagte, er werde zu dieser Information "bestimmt" Stellung beziehen, aber zunächst gegenüber dem Gericht und nicht öffentlich. Ein Befangenheitsantrag gilt nun als wahrscheinlich, zumal die Anwälte von Prinz Wittgenstein und Weyrauch den Vorwurf der Untreue wegen des geheimen Transfers von rund 20 Millionen Mark aus dem CDU-Parteivermögen als unhaltbar ansehen. Der Hauptbeschuldigte, Manfred Kanther, vertritt sich in dieser Strafsache vorerst selbst. Allerdings muss er, sollte er nicht bald einen Anwalt benennen, mit der Zuweisung eines Pflichtverteidigers rechnen. Nach Auskunft der Wiesbadener Staatsanwaltschaft kann sich Kanther in dem Verfahren nicht selbst vertreten, obwohl er als Rechtsanwalt zugelassen ist.

Derweil stellte die Bonner Staatsanwaltschaft in einem anderen Verfahren die Ermittlungen in der CDU-Spendenaffäre gegen die Vertrauten von Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl, Hans Terlinden und Horst Weyrauch, ein, wie von der Behörde bestätigt wurde. Terlinden und Weyrauch werden damit ebenso wie Kohl nicht angeklagt. In dem Bonner Verfahren ging es um Kohls "Schwarze Kassen", die Terlinden und Weyrauch für ihn verwaltet hatten.

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