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CDU-Schwarzgeld-Affäre: Bundesgerichtshof hebt Kanther-Urteil teilweise auf

Der Prozess um die hessische CDU-Schwarzgeld-Affäre muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom April 2005 in Teilen auf.

Karlsruhe - Damit hatten die Revisionen des früheren Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) und des mitangeklagten Ex-CDU-Finanzberaters Horst Weyrauch weitgehend Erfolg.

Das Landgericht hatte Kanther wegen Untreue zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Vorsitzende der hessischen CDU erhielt außerdem eine Geldauflage von 25.000 Euro. Weyrauch war wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 61.200 Euro verurteilt worden. Die Aufhebung des Urteils erfolgte insoweit, als dass die Angeklagten wegen Abgabe unwahrer Rechenschaftsberichte verurteilt wurden.

In dem Verfahren geht es um die seit 1983 erfolgte Verschiebung von umgerechnet 10,23 Millionen Euro Parteivermögen ins Ausland an den Büchern der Partei und am CDU-Landesvorstand vorbei. Die Schwarzen Kassen wurden im Januar 2000 aufgedeckt. Zwischenzeitlich war das Geld wieder an die hessische CDU zurückgeflossen, teilweise getarnt als "Vermächtnisse aus jüdischen Emigrantenkreisen". Die tatsächliche Herkunft des Geldvermögens ist ungeklärt.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verlangte im Februar 2000 von der Bundes-CDU wegen falscher Rechenschaftsberichte ihres hessischen Landesverbandes 21 Millionen Euro staatlicher Parteienfinanzierung zurück. (tso/ddp)

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