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Politik: CDU-Spendenaffäre: Kein Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsident Koch

Trotz neuer Vorwürfe in der CDU-Finanzaffäre sieht die Staatsanwaltschaft Wiesbaden keinen Anlass, Ermittlungen gegen den hessischen CDU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten Roland Koch einzuleiten. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, teilte die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Hildegard Becker-Toussaint, am Montag in Wiesbaden mit.

Trotz neuer Vorwürfe in der CDU-Finanzaffäre sieht die Staatsanwaltschaft Wiesbaden keinen Anlass, Ermittlungen gegen den hessischen CDU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten Roland Koch einzuleiten. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, teilte die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Hildegard Becker-Toussaint, am Montag in Wiesbaden mit. Daran ändere auch die Aussage des CDU-Wirtschaftsprüfers Hans Joachim Jacobi nichts, wonach seine Firma den von Koch unterschriebenen CDU-Rechenschaftsbericht nur beglaubigt habe, weil sie von der Rückdatierung eines darin enthaltenen Darlehens nichts gewusst habe. "Eine unvollständige oder inkorrekte Angabe gegenüber dem Wirtschaftsprüfer ist für sich allein nicht strafbar", meinte Becker-Toussaint dazu.

Der Wirtschaftsprüfer Hans Joachim Jacobi hatte Koch am Freitag bei seiner Vernehmung im Untersuchungsausschuss des Landtages vorgeworfen, den Rechenschaftsbericht wider besseres Wissen als korrekt unterschrieben zu haben. Dabei habe Koch gewusst, dass fast 800 000 Mark als angebliches Darlehen auf den Februar des Jahres 1998 zurückdatiert worden seien.

Alle strafrechtlich relevanten Tatsachen, die Jacobi dem Untersuchungsausschuss im Wiesbadener Landtag am Freitag mitgeteilt habe, seien den Ermittlern bereits bekannt gewesen, sagte Becker-Toussaint. Selbst wenn man einen Betrugsversuch Kochs annehme, sei davon auszugehen, dass der Ministerpräsident davon strafbefreiend zurückgetreten sei. Deshalb hatte es die Staatsanwaltschaft bereits im Februar abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen Koch einzuleiten. Jacobis Firma WUB hatte den CDU-Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 geprüft, der Ende 1999 in korrigierter Fassung vorgelegt wurde. In ihm hatte die CDU Geldrückflüsse von ihren Schweizer Schwarzkonten als Darlehen getarnt und rückdatiert.

Koch beharrt darauf, dass diese Rückdatierung rechtlich keine Auswirkungen habe. Am Freitag ließ er erklären, die Tarnung der Geldzuflüsse als Darlehen und die Rückdatierung seien die einzige Möglichkeit gewesen, das Geld ordnungsgemäß zu verbuchen. Die Bilanz der Hessen-CDU sei zum Jahresende 1999 korrekt gewesen. Die Ansicht des Wirtschaftsprüfers Hans Joachim Jacobi teile er nicht. SPD und Grüne hatte Koch dagegen vorgeworfen, er habe sich das Testat der Prüfer erschlichen. Die hessische CDU war Anfang des Jahres in die Schlagzeilen geraten, weil sie mehr als ein Jahrzehnt lang Schwarzgeld in Millionenhöhe auf ausländischen Konten deponiert hatte.

rtr

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