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Politik: CDU-Spendenaffäre: Thierse fordert 6,5 Millionen Mark Strafe für illegales Finanzgebaren

Als Strafe für illegales Finanzgebaren in der Vergangenheit verliert die CDU weitere 6,5 Millionen Mark. Bereits im Februar hatte die Bundestagsverwaltung 41 Millionen Mark als Rückzahlung wegen der Verheimlichung von schwarzen Konten der hessischen CDU verlangt.

Als Strafe für illegales Finanzgebaren in der Vergangenheit verliert die CDU weitere 6,5 Millionen Mark. Bereits im Februar hatte die Bundestagsverwaltung 41 Millionen Mark als Rückzahlung wegen der Verheimlichung von schwarzen Konten der hessischen CDU verlangt. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse setzte die zusätzliche Summe als Sanktion für die nicht deklarierten anonymen Spenden in Höhe von 2,174 Millionen Mark fest, die Helmut Kohl zwischen 1993 und 1998 angenommen hatte. Da Kohl die Spendernamen nicht nennt, wertete die Bundestagsverwaltung die Spenden als illegal. Die Summe muss nun bis zum 21. August zurückgezahlt werden, eine zusätzliche Strafe von 4,348 Millionen Mark wird aus den laufenden Zuschüssen gestrichen.

Unterdessen hat die Bundesregierung wegen der Aktenvernichtung im Kanzleramt unter Helmut Kohl Strafantrag gegen unbekannt bei der Bonner Staatsanwaltschaft gestellt. Das erklärte Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye am Mittwoch in Berlin. Es müsse geprüft werden, wer für die Löschung von Dateien und das Verschwinden von Akten vor dem Regierungswechsel 1998 verantwortlich war.

Nach Informationen der Wochenzeitung "Die Zeit" ist der damalige Kanzleramtsminister Friedrich Bohl doch tiefer in die Affäre um die Aktenvernichtung verstrickt als bisher angenommen. Der CDU-Politiker hatte Vorwürfe zurückgewiesen, die Akten seien auf seine Anweisung hin vernichtet worden.

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