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Politik: CDU-Spendenaffäre: Wirtschaftsprüfer belastet Hessens Regierungschef Koch

Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zur Aufklärung der CDU-Finanzaffäre hat am Freitag beschlossen, beim Amtsgericht Wiesbaden die Beschlagnahme von rund 200 000 Blatt Dokumenten zu beantragen. Sie sind im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen führende Politiker und Mitarbeiter der hessischen CDU angefallen.

Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zur Aufklärung der CDU-Finanzaffäre hat am Freitag beschlossen, beim Amtsgericht Wiesbaden die Beschlagnahme von rund 200 000 Blatt Dokumenten zu beantragen. Sie sind im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen führende Politiker und Mitarbeiter der hessischen CDU angefallen. Mit diesem einstimmig gefassten Beschluss geht ein langes Tauziehen zwischen den Oppositionsparteien und der CDU-geführten Landesregierung zu Ende.

Während SPD und Grüne den Beschluss als "rote Karte an die Adresse der Landesregierung" bezeichneten, weil die Landesregierung einen einstimmigen Beschluss zur Herausgabe der Akten zurückgewiesen hatte, gab sich auch der CDU-Obmann, Grüttner, zufrieden. Mit dem Entscheid, demzufolge zuerst ein Amtsrichter die Unterlagen auf Relevanz für den Untersuchungsauftrag durchsehen soll, sei die Gefahr gebannt, dass politische Gegner zu viel über interne Unions-Vorgänge erfahren könnten, die mit der Affäre nicht zu tun haben.

Der Streit um die offiziellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten, deren Durchsicht und Vorprüfung die Landesregierung sich vorbehält, konnte nicht beigelegt werden. Er muss jetzt vom Staatsgerichtshof entschieden werden. Vor der nichtöffentlichen Verhandlung über den Aktenstreit hatte es in öffentlicher Sitzung eine bemerkenswerte Zeugenvernehmung gegeben. Der von der hessischen CDU mit der Prüfung der 98er Rechenschaftsberichte betraute Wirtschaftsprüfer, Hans-Joachim Jacobi, hatte erklärt, die vom CDU-Landesvorsitzenden, Ministerpräsident Roland Koch, Ende 1999 abgegebene Vollständigkeitserklärung sei "objektiv falsch" gewesen. Koch hat inzwischen eingeräumt, mit seinem Wissen seien damals als "dubios" erkannte Geldzuflüsse mit einem rückdatierten Schreiben als Darlehen des früheren Schatzmeisters Prinz Wittgenstein ausgewiesen worden. Für Wirtschaftsprüfer Jacobi war dieses Vorgehen nicht korrekt: "Hätten wir von dem Vorgang erfahren, hätten wir das Testat nicht erteilt", sagte Jacobi vor dem Ausschuss. SPD und Grüne erklärten dazu, Roland Koch habe somit ein Testat durch Täuschung erschlichen. Die SPD forderte erneut den Rücktritt des Ministerpräsidenten. Koch selbst erklärte, er halte nach wie vor die Rückdatierung des Darlehens für unbedeutend, nehme die Meinung des Wirtschaftsprüfers lediglich "zur Kenntnis".

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