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Auf Konfrontationskurs mit der Union: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

© dpa

CDU unzufrieden mit Heiko Maas: Koalition streitet über Mietpreisbremse

Die Auseinandersetzung um das wirksamste Instrument zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Ballungsgebieten droht sich zum Koalitionsstreit auszuweiten. Die CDU kündigt eine Blockade des Gesetzes an.

Wie aus Regierungskreisen zu hören ist, hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bisher keinen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Änderungswünsche der Mietrechtsexperten aus CDU-Reihen berücksichtigt. Nach deren Auffassung deckt sich der bisherige Gesetzesentwurf nicht mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Sie kündigen deshalb eine Blockade des Gesetzes an.

"So wie der Gesetzesentwurf ist, darf er nicht bleiben, Justizminister Maas muss sich bewegen", sagt Jan-Marco Luczak. Der Mietrechtsexperte der CDU-Fraktion im Bundestag befürchtet, dass die Mietpreisbremse in ihrer jetzigen Form Investitionen in den Wohnungsbau abwürgen könnte und den Mangel an Wohnraum dadurch zusätzlich verschärfe, statt die Mieter zu entlasten.

Und Luczak sieht sich bestätigt durch die Kritik aus SPD-geführten Bundesländern an der Mietpreisbremse: Aus Nordrhein-Westfalen waren verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf laut geworden, weil die Begrenzung des Spielraums für Mieterhöhungen als Eingriff in die Eigentumsrechte gewertet werden könnte. Allerdings ist ein Abrücken des Bundeslandes vom Gesetzentwurf nicht erkennbar, im Gegenteil: "Unsere Botschaft ist: Die Union sollte den Widerstand gegen die Mietpreisbremse endlich aufgeben", sagte der nordrheinwestfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Die in der Stellungnahme zum Gesetz vereinzelt formulierte Kritik sei die Rechtsauffassung weniger Justizangehöriger, aber keine politische Bewertung. Ein Sprecher des Bauministeriums sagte: "Wir sind nicht auf einer Linie mit der CDU." Im Gegenteil, alle mit dem Gesetz befassten Ministerien im Land – neben Bau auch Justiz sowie Verbraucherschutz – unterstützten den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas.

Gestritten wird vor allem darum: Soll der Bund mit dem neuen Gesetz die Länder grundsätzlich ermächtigen, per Verordnung die Mietpreisbremse in Kraft zu setzen oder nicht. Die CDU fordert, die Ermächtigung durch den Bund auf fünf Jahre zu begrenzen. Dagegen steht im Gesetzentwurf aus dem Hause Maas, dass die Länder selbst durch Rechtsverordnung für die Dauer von fünf Jahren die Gebiete bestimmen können, in denen die Mietpreisbremse gilt. CDU-Kreise und Immobilienverbände befürchten, dass die Länder die Mietpreisbremse langfristig festziehen könnten und dadurch den gerade in Gang gekommenen Wohnungsbau wieder abwürgen. Wegen des Streits gerät der Zeitplan, wonach das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, ins Wanken.

Weiter unklar ist, ob der Bund die eigene Politik beim Verkauf eigener Liegenschaften ändert. Noch werden sie zum maximal erzielbaren Preis verkauft und dabei kommen oft Spekulanten zum Zuge. Luczak will das ändern und hat in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) um "Ausnahmen" von dieser Praxis gebeten.

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