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Politik: CDU weist Vorstoß für Berufsarmee zurück

Ausländer aus der Europäischen Union (EU) dürfen nicht automatisch aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sie schwerere Straftaten begangen haben. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Montag entschieden.

Ausländer aus der Europäischen Union (EU) dürfen nicht automatisch aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sie schwerere Straftaten begangen haben. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Montag entschieden. Ausschlaggebend sei die von der Einzelperson ausgehende Gefahr und nicht die bloße Schwere der Straftat. Nach EU-Recht dürfe eine Ausweisung aus präventiven Gründen nur auf das persönliche Verhalten des Ausländers gestützt werden. Mit seinem Urteil hob der VGH die Ausweisung eines Portugiesen in Kassel auf, der wegen des Besitzes geringer Mengen Rauschgift mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Die im vorliegenden Fall ausgesprochene unbefristete Ausweisung bewertete der VGH als unverhältnismäßig und fehlerhaft (Az: 12 UE 200/02).

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