zum Hauptinhalt

Politik: Chefsache vor Gericht

Streit um Gehalt für Kassenarzt-Funktionär.

Berlin - Die Frage, ob sich der oberste Kassenarzt-Funktionär aus Mitgliedsbeiträgen ein Jahresgehalt von 350 000 Euro genehmigen darf, müssen nun wohl die Gerichte klären. Im Streit mit dem Gesundheitsministerium bleibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dabei, dass die Gehaltsaufstockung für ihren Vorsitzenden Andreas Köhler um knapp 35 Prozent rechtmäßig ist und präsentierte ein entsprechendes Gutachten.

Minister Daniel Bahr (FDP) hatte die Körperschaft ultimativ aufgefordert, das Gehalt ihres Chefs den geltenden „Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ anzupassen und bis Freitag einen neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. Wenn dies nicht geschehe, ergehe ein Verpflichtungsbescheid, sagte Bahrs Sprecher. Die KBV kündigte an, gegen den erwarteten Bescheid gerichtlich vorzugehen.

Die Verträge seien eine „Angelegenheit der Selbstverwaltung“ und stünden in deren Entscheidungshoheit, beharrte Hans-Jochen Weidhaas, der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung. Und mit dem Aufschlag von 90 000 Euro sowie weiteren 40 000 Euro für Köhlers Altersversorgung sei auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit „nicht verletzt worden“. Darin sei man von dem Regensburger Sozialrechtler Thorsten Kingreen „voll und umfänglich bestätigt“ worden.

In dem 37-seitigen Gutachten nennt Kingreen einen Verpflichtungsbescheid des Ministeriums rechtswidrig. Für einen KBV-Vorstand lasse „sich der ,politische Wert’ von öffentlichen Aufgaben in betriebswirtschaftlichen Kategorien nur unzureichend (...) quantifizieren“. Zugleich wertet der Experte Bahrs Einmischung als „gravierenden Eingriff“ in das Selbstverwaltungsrecht der Körperschaft und deren „Personalhoheit“. Auch die „Herkunft der Mittel“ sei zu berücksichtigen, meint der Gutachter. Anders als bei Krankenkassen gehe es hier um „private Eigenmittel der Ärzte“. Die Vertragsmediziner könnten „selbst am besten beurteilen“, was ihnen die aus ihren Beiträgen finanzierte Tätigkeit des Vorstands wert sei.

Auch die Kassenarzt-Vereinigung in Berlin will sich bei den Gehältern nicht hineinreden lassen. Ihre drei Vorstände hatten trotz Wiederwahl Übergangsgelder von einer halben Million Euro kassiert. Gegen die Rückforderung durch die Senatsaufsicht kündigten sie nun Klage vor dem Sozialgericht an. Rainer Woratschka

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false