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Politik: Chile setzt Pinochets Helfer fest 129 Ex-Geheimpolizisten kommen in Haft

Puebla - Drei Jahre nach dem Tod von Ex-Diktator Augusto Pinochet zieht die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen in Chile weitere Kreise. Jetzt erließ ein Gericht Haftbefehl gegen 129 ehemalige Mitarbeiter der Geheimpolizei Dina, die unter Pinochet mit der Verfolgung von Regimekritikern beauftragt war.

Puebla - Drei Jahre nach dem Tod von Ex-Diktator Augusto Pinochet zieht die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen in Chile weitere Kreise. Jetzt erließ ein Gericht Haftbefehl gegen 129 ehemalige Mitarbeiter der Geheimpolizei Dina, die unter Pinochet mit der Verfolgung von Regimekritikern beauftragt war. Es ist der umfassendste Haftbefehl, der in diesem Zusammenhang bisher erlassen wurde. Der ehemalige Chef der Dina, Manuel Contreras, wurde bereits vor Jahren zu lebenslänglich verurteilt. Während der Diktatur von 1973 bis 1990 starben 3000 Menschen oder verschwanden spurlos.

Die Haftbefehle stehen in Zusammenhang mit der sogenannten „Operation Kondor“ – einem geheimen Pakt zwischen den Militärregierungen Südamerikas der 70er und 80er Jahre zur Verfolgung politisch Unliebsamer in der gesamten Region über die Ländergrenzen hinweg. Begründet wurde die von den USA damals unterstützte Verfolgung mit der „Abwehr der kommunistischen Subversion“. Zahlreiche Angeklagte wurden des Weiteren mit der Festnahme und dem „Verschwindenlassen“ von zehn Mitgliedern der kommunistischen Partei in Verbindung gebracht sowie mit der „Operation Colombo“, bei der 1975 insgesamt 119 linke Aktivisten verschleppt und niemals wieder gesehen wurden.

Die Diktaturverbrechen fielen lange unter ein Amnestiegesetz. Erst als sich Ende der 90er Jahre die Doktrin von der weltweit möglichen Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen durchsetzte sowie die Nicht-Amnestierbarkeit von Verbrechen wie „Verschwindenlassen“ und „Kindesraub”, begannen auch in Chile die Gerichte zögernd mit der Verfolgung dieser Delikte. Dem UN-Komitee gegen Folter zufolge sollte die Amnestie im Sinne der Rechtssicherheit jedoch komplett aufgehoben werden, denn derzeit sei noch jedem Richter persönlich überlassen, ob er sich in solchen Fällen auf die nationale Amnestie berufe und die Fälle einstelle oder die internationale Rechtsprechung anwende und Menschenrechtsverletzungen verfolge.

Präsidentin Michelle Bachelet hatte dies zwar in Aussicht gestellt, aber wegen Widerständen der rechten Parteien im Kongress nicht weiterverfolgt. Die von der demokratischen Regierung veröffentlichten, sukzessiven Wahrheitsberichte sowie die lebenslängliche Pension für Angehörige von Opfern stellt viele nicht zufrieden. „Die Regierungen haben nur das Nötigste zur Wiedergutmachung unternommen, und auch das nur auf internationalen Druck hin. Aber bis heute ist beispielsweise das Schicksal der Verschwundenen größtenteils unbekannt“, sagt der Vorsitzende der Vereinigung ehemaliger politischer Gefangener, Patricio Negron. Sandra Weiss

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