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China: Gericht hebt Urteil gegen Bürgerrechtler auf

In einem Prozess gegen Chen Guangcheng in China hat es eine überraschende Wende gegeben: Das Berufungsgericht im Bezirk Yinan in der Provinz Shandong hob das Urteil gegen den blinden Bürgerrechtler auf.

Peking - Als Grund gaben die Richter juristische Verfahrensfehler an. Der Dissident war offiziell wegen Beschädigung öffentlichen Besitzes und Beeinträchtigung des Straßenverkehrs durch Massenveranstaltungen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. In der Vergangenheit hatte Chen vor allem mit Kritik an der rigiden Ein-Kind-Politik den Zorn Pekings auf sich gezogen.

Das Bezirksgericht von Yinan verwies den Fall zur Wiederaufnahme an eine niedrigere Instanz. Ein "besseres Ergebnis" sei nicht zu erwarten gewesen, sagte Chens Anwalt Li Jinsong. Das ursprüngliche Urteil sei komplett falsch gewesen. Chens Frau sagte, sie sei "sehr, sehr glücklich" über das Urteil. Sie wisse zwar nicht, ob der anstehende neue Prozess fair und transparent sein werde. "Aber wenigstens haben wir eine neue Chance", sagte Yuan Weijing.

Fortschritte im Rechtssystem nicht in Sicht

Der Rechtswissenschaftler Teng Biao sieht weniger Verbesserungen der chinesischen Menschenrechtspolitik, sondern den internationalen Druck als Ursache für die überraschende Entscheidung. "Chen Guangchengs Fall hat eine positivere Wendung genommen, aber das heißt nicht, dass es Fortschritte im Rechtssystem als Ganzem gibt", sagte Teng.

Internationale Menschenrechtsorganisationen hatten sich in der Vergangenheit für Chen eingesetzt. Das "Time"-Magazin setzte Chen in diesem Jahr auf die Liste der 100 einflussreichsten Menschen. Auch die USA hatten Chinas Menschenrechtspolitik kritisiert. Der 34-Jährige war im September vergangenen Jahres festgenommen worden, als er auf das harte Vorgehen der Behörden der Stadt Linyi zur Durchsetzung der Ein-Kind-Politik hingewiesen hatte. So warf er den Behörden vor, zahlreiche Frauen zur Sterilisierung und zu Schwangerschaftsabbrüchen noch im achten Monat gezwungen zu haben. (tso/AFP)

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