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Politik: Christdemokraten in Hessen wehren sich gegen Aktenweitergabe

Die hessische CDU wehrt sich gegen die Weitergabe ihrer beschlagnahmten Unterlagen an den Untersuchungsausschuss des Landtags zur CDU-Finanzaffäre. Die Staatsanwälte Werner Roth und Wolf Jördens berichteten am Freitag während einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses in Wiesbaden, vor zwei Tagen sei ein Antrag der CDU bei ihnen eingetroffen, der sich gegen die Weitergabe der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen richtet.

Die hessische CDU wehrt sich gegen die Weitergabe ihrer beschlagnahmten Unterlagen an den Untersuchungsausschuss des Landtags zur CDU-Finanzaffäre. Die Staatsanwälte Werner Roth und Wolf Jördens berichteten am Freitag während einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses in Wiesbaden, vor zwei Tagen sei ein Antrag der CDU bei ihnen eingetroffen, der sich gegen die Weitergabe der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen richtet. Zur Begründung habe die CDU erklärt, sie befürchte ein Ausforschen von CDU-Interna. Über den Antrag sei noch nicht entschieden worden, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Roth. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber nicht. Das Justizministerium erklärte, diese Entscheidung werde von der Staatskanzlei entschieden, nachdem der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium vorgelegt worden sei.

Der CDU-Landesverband erhielt während einer nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses am Freitag in Wiesbaden mit den Stimmen von CDU und FDP den Status von "Betroffenen". Der Grünen-Landtagsabgeordnete Rupert von Plottnitz bezeichnete diese Entscheidung als "illegal". Der Betroffenen-Status in einem Untersuchungsausschuss sei nur für Personen, nicht aber für Kollektive vorgesehen. Der Status eines Betroffenen sieht unter anderem die Möglichkeit vor, auf Kosten der Steuerzahler einen Rechtsbeistand zu beauftragen, der jederzeit an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen kann, auch an den nicht öffentlichen. Von Plottnitz kündigte an, die Grünen wollten den Rechnungshof um die Prüfung bitten, "ob derart willkürlich mit Geldern der Steuerzahler umgegangen werden kann". Mit dem Status eines Betroffenen ist unter anderem auch die Möglichkeit verbunden, vor Eintritt in eine Zeugenvernehmung Erklärungen abzugeben. Den Antrag gegen die Weitergabe der Akten bezeichnete von Plottnitz als größtmögliche Vertuschung statt "brutalstmöglicher Aufklärung".

Die Staatsanwälte vertraten während der öffentlichen Sitzung die Auffassung, der Transfer von Geldern im Jahr 1983 auf schwarze CDU-Konten im Ausland sei nicht verjährt. Auf den Auslandskonten der hessischen CDU fanden sich insgesamt 22 Millionen Mark.

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