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Der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Christian Ströbele, nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur NSU-Affäre.

© dpa

Christian Ströbele zur NSA-Affäre: „Merkels Aufklärung ist eine Farce“

Die Affäre um die Spionageaktionen der NSA, in die offenbar auch die deutschen Geheimdienste verwickelt sind, zeigt die Grenzen der parlamentarischen Kontrolle auf. Christian Ströbele über die Beschränkung der deutschen Grundrechte und die begrenzte Aufklärung der Bundesregierung.

Vor sechs Wochen wurde die Spionageaktion bekannt; jetzt verspricht die Kanzlerin Aufklärung. Stellt Sie das zufrieden?

Das ist schon deshalb eine Farce, weil sie sechs Wochen Zeit hatte, die Fragen zu beantworten, doch bisher überhaupt nichts an Antwort von ihr gekommen ist. Ich habe den begründeten Eindruck, dass sie auch den USA oder Obama die Frage gar nicht stellt, ob es Prism nun gibt oder nicht. Genauso ist es beim Bundesinnenminister Friedrich. Hat der gefragt, ob es Wanzen oder Abhöraktionen bei EU-Vertretungen der Bundesregierung gab oder nicht? Ich habe den Eindruck, die trauen sich nicht mal zu fragen, weil das Verhältnis zu den USA offenbar ein solches ist, dass man solche „unverschämten“ Fragen nicht stellen darf. Deshalb bin ich froh, dass wenigstens aus den USA NSA-Chef Alexander persönlich gesagt hat: Jetzt wissen die Deutschen Bescheid – und Snowden damit bestätigt hat. Dazu hat die Kanzlerin sich nicht durchgerungen.

Die Bundesregierung will von dem Spionageprogramm nichts gewusst haben. Dabei gab es mit Echelon einen Vorläufer, der 2001 das EU-Parlament beschäftigte.
Vorläufer ist falsch. Prism ist von der Dimension etwas völlig Neues. Damals ging es um eine Kontrolle der Satellitenkommunikation von und nach Deutschland. Das waren Dimensionen, die im Jahr ein Tausendstel der Datenmenge umfassten, die jetzt im Monat abgegriffen wird. Echelon wird heute noch vom BND praktiziert in bestimmten Regionen der Welt. Das muss aber genehmigt werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium. Natürlich wusste man damals schon, dass die USA sehr viel aus Deutschland abschöpfen. Aber nicht 500 Millionen Verbindungsdaten im Monat, wie es Prism tut.

War es ein Sündenfall, dass die rot-grüne Regierung nach den Terrorattacken 2001 den „Otto-Katalog“ und damit das Primat der Ausspähung mit verabschiedet hat?
Das ist so nicht richtig. So etwas steht doch in dem Katalog gar nicht drin. Ich nehme für die Grünen in Anspruch, dass wir sehr vielem, was der Otto-Katalog enthielt, weitgehend die Zähne ziehen konnten. Wir haben eine Absage erteilt bei den Befugnissen des Verfassungsschutzes, haben Kontrollen eingebaut und eine Beteiligung des Parlaments, so dass von den Befugnissen, etwa der Übermittlung von Kontodaten, im Jahr in weniger als hundert Fällen Gebrauch gemacht wurde. Das ist nicht annähernd das, was jetzt die gesamte Bevölkerung an Datenüberwachung bedroht.

Bundesinnenminister Friedrich spricht von einem Supergrundrecht der Sicherheit, um Einschränkungen der Freiheit zu rechtfertigen. Er sieht sich da in Kontinuität mit der rot-grünen Koalition und Otto Schily.
Von einem Supergrundrecht auf Sicherheit zu sprechen, wie es Friedrich tut, ist grob verfassungswidrig. Es gibt keine Supergrundrechte und es gibt keine Grundrechte, die über anderen stehen. Es gibt schon gar nicht ein Grundrecht auf Sicherheit. Das steht nicht im Grundgesetz, das ist eine Erfindung von Otto Schily, deshalb aber noch nicht richtig.

Hat Prism die Grenzen des Parlamentarischen Kontrollgremiums gezeigt? Hat es noch Sinn, braucht es mehr Befugnisse?

Wir sind darauf angewiesen, dass uns die Bundesregierung und ihre Dienste wahrheitsgemäß über besondere Vorkommnisse Auskunft erteilen. Das haben sie offenbar in vielen Fällen nicht getan. In der Tat stellt sich die Frage, ob das noch Sinn macht. Wenn wir uns jetzt viermal zu Prism getroffen haben und keine Information erhalten und nichts Neues erfahren haben, müssen wir uns auch nicht treffen. Richtig ist, dass wir Vorschläge machen müssen, wie wir die Arbeit verbessern. Auch dann werden wir die Geheimdienste nicht vollständig kontrollieren. Lernen können wir aus den USA, wo Kongressabgeordnete mit ihren Mitarbeitern gezielt Abteilungen von NSA oder CIA kontrollieren und prüfen können, ob die sich an Gesetze und Vorgaben halten. Außerdem müssen wir eine klare Definition vorgeben, was die Bundesregierung als besondere Vorkommnisse einstufen muss und damit gezwungen ist, dem Gremium zu berichten. Ich schlage vor, dass alle Themen, die in der Kanzlerrunde zu den Geheimdiensten besprochen werden, auch uns mitgeteilt werden.

Was erwarten Sie von der Kanzlerin, wenn sie im Gremium erscheint, wie Sie fordern?
Friedrich war eindeutig der falsche Mann, Informationen zu beschaffen zur Tätigkeit und zur Zusammenarbeit der NSA mit dem Bundesnachrichtendienst, weil er dafür gar nicht zuständig ist. Und er war auch nicht besonders willens, viel herauszubekommen. Deshalb ist es logisch, dass wir die Bundeskanzlerin, deren Amt direkt verantwortlich ist für die Kontrolle und Aufsicht des Bundesnachrichtendienstes, ins Gremium bitten und dort befragen. Nur sie kann uns Auskunft geben, was sie weiß und was ihr Amt von den USA erfahren hat. Ich habe außerdem beantragt, die Akten zu sehen, aus denen sich ergibt, wie viele Anschläge in Deutschland wirklich durch Informationen der NSA verhindert wurden. Das Kontrollgremium hat diesen Antrag verabschiedet.

Die Fragen stellte Gerd Nowakowski.

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