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Chronologie: Der Standort Gorleben

Gorleben steht für die Lagerung radioaktiver Abfälle - und für den Protest dagegen. Doch geht es dort um zwei unterschiedliche Lager: zum einen das bereits genutzte Zwischenlager, in dem hochradioaktiver Müll über Jahrzehnte hinweg provisorisch abgestellt wird, weil er "abkühlen" muss.

Gorleben steht für die Lagerung radioaktiver Abfälle - und für den Protest dagegen. Doch geht es dort um zwei unterschiedliche Lager: zum einen das bereits genutzte Zwischenlager, in dem hochradioaktiver Müll über Jahrzehnte hinweg provisorisch abgestellt wird, weil er "abkühlen" muss. Zum anderen ein mögliches Atomendlager. Derzeit wird erkundet, ob in Gorleben im dortigen Salzstock ein Endlager eingerichtet wird, in dem der Atommüll auf Dauer bleiben könnte. Über dieses mögliche Endlager wird bereits seit den 70er Jahren gestritten. Hier eine Chronologie der Ereignisse:

1974 - 1976: Die Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsgesellschaft (KEWA) sucht im Auftrag des Bundesforschungsministeriums nach Standorten für ein geeignetes Atommüll-Endlager.

1976: Die Kewa kommt zu dem Schluss, dass die geeignetsten Salzstöcke in Niedersachsen zu finden seien: In die engere Auswahl kommen Wahn im Emsland, Weesen-Lutherloh bei Celle und Lichtenhorst bei Nienburg.

Mai 1976: Das niedersächsische Sozialministerium beauftragt den TÜV-Hannover, eine zweite Studie zu erstellen. Ergebnis: Aus der "Stellungnahme zur Eignung von Standorten für das Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ)" vom November 1976 geht hervor, dass der Standort im schleswig-holsteinischen Nieby am Geeignetsten sei.

18. November 1976: In einem handschriftlichen Besprechungsvermerk in den Akten der niedersächsischen Staatskanzlei taucht erstmals ein Hinweis auf den Standort Gorleben auf.

Dezember 1976: In einer zweiten Version der TÜV-Studie wurde handschriftlich der Standort Gorleben ergänzt und als am besten geeignet befunden.

Februar 1977: Das niedersächsische Kabinett trifft die Entscheidung, Gorleben als "vorläufigen Standort eines nationalen Entsorgungszentrums für ausgebrannte Kernbrennstoffe" zu benennen.

1979 - 1985: Obertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben unter Federführung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB).

1983: Inbetriebnahme des Zwischenlagers Gorleben 5. Mai 1983: Die PTB kommt in einem Zwischenbericht der obertägigen Erkundung zu dem Schluss, dass es "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" (5. Mai 1983) nicht möglich sei, "die Barrierewirkung am Standort Gorleben abschließend zu bewerten". Das Risiko könne jedoch durch "vorsorgliche Erkundungsmaßnahmen an anderen Standorten" verringert werden.

6. Mai 1983: Eine zweiten Fassung des Berichts klingt deutlich positiver. Die bisherigen Erkenntnisse über den Salzstock Gorleben hätten die Hoffnung auf Eignung des Standorts "voll bestätigt", heißt es dort. Allerdings findet sich auch in dieser Version noch die Empfehlung alternative Standorte zu erkunden.

Mai 1983: In der Endfassung des Berichts sind die Ausführungen über die mögliche Erkundung anderer Standorte verschwunden.

13. Juli 1983: Das Bundeskabinett fällt die Entscheidung für die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben. In dem Kabinettsbeschluss heißt es auch, dass derzeit keine Notwendigkeit bestehe, "auch die Eignung anderer Salzstöcke zu untersuchen".

1986: Beginn der untertägigen Erkundung.

Februar 1999: Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) setzt den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlager (AKEnd) ein, der die Grundlagen für ein neues Endsorgungskonzept erarbeiten soll.

14. Juni 2000: Im Atom-Ausstiegsvertrag mit den Energieversorgungsunternehmen verhängt die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Erkundungsstopp bis längstens 2010.

Dezember 2002: Der AKEnd schlägt in seinem Abschlussbericht ein fünfstufiges Verfahren für die Endlagersuche vor, ohne einen konkreten Standort zu nennen.

15. März 2010: Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) verkündet das Aus des von Rot-Grün verhängten Moratoriums: Gorleben soll zügig wieder erkundet werden. Das Verfahren soll ergebnisoffen sein.
Andere Standorte sollen jedoch nicht erkundet werden.

26. März 2010: Der Bundestag beschließt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der die Ungereimtheiten in der Atomendlagersuche aufklären soll.

1. Oktober 2010: Das Erkundungsmoratorium ist offiziell zuende. Die Wiederaufnahme der Arbeiten wird vorbereitet.

9. November 2010: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gibt grünes Licht für die Weitererkundung des Salzstocks als mögliches Endlager. Zuvor hatten Gegner eines Endlagers in Gorleben mehrere Klagen gegen die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben eingereicht. Die aufschiebende Wirkung der Klagen entfällt.

2. Dezember 2010: Röttgen besucht erstmals das Erkundungsbergwerk in Gorleben. (dapd)

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