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CIA-Affäre: Al Masri scheitert vor US-Gericht

Die Klage des Deutschen Khaled al Masri wegen Verschleppung gegen die CIA ist gescheitert. Das zuständige US-Bundesgericht wies die Klage ab: Im Falle eines Prozesses könnten Staatsgeheimnisse preisgegeben werden.

Washington/Alexandria - «Die Frage ist, ob über al-Masris Klage fair verhandelt werden kann, ohne geschützte Staatsgeheimnisse preiszugeben», hieß es darin. «Diese Frage kann hier leicht verneint werden.» Al Masri müsste nachweisen, dass er von der CIA verschleppt und inhaftiert wurde. Jede Stellungnahme von Seiten der CIA dazu würde bedeuten, dass der Geheimdienst Angaben über höchst geheime Aktivitäten im Ausland offen legen müsse. Davor seien US-Behörden durch eine besondere Bestimmung in der US-Gesetzgebung geschützt.

Allerdings hielt Richter Thomas Ellis fest, dass al Masri Wiedergutmachung zustehe, wenn seine Vorwürfe sich als wahr herausstellten. Diese müsse aber von der US-Regierung geleistet werden und könne nicht auf dem Gerichtsweg geltend gemacht werden.

Al Masri war nach eigenen Angaben während eines Urlaubs in Mazedonien am 31. Dezember 2003 von CIA-Mitarbeitern aufgegriffen worden. Die Beamten hätten ihn unter Terrorverdacht in ein Gefängnis nach Afghanistan verschleppt, gefoltert und erst im Mai 2004 wieder freigelassen. Er reichte die Klage gegen den damals amtierenden CIA- Direktor George Tenet im Dezember 2005 ein. Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU, die al Masri vertrat, hatte vor Richter Thomas Ellis vergeblich argumentiert, die CIA könne nicht den Schutz von Staatsgeheimnissen geltend machen und sich so der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen entziehen.

Der Sohn libanesischer Eltern zog 1985 nach Deutschland und besitzt seit 1995 die deutsche Staatsbürgerschaft. (tso/dpa)

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