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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

© Lino Mirgeler/dpa

Update

CSU gegen Scholz-Entwurf: Streit über Reform der Grundsteuer verschärft

Das Verfassungsgericht fordert eine Grundsteuer-Reform bis Ende 2019. Die CSU will dem derzeitigen Entwurf von Finanzminister Scholz nicht zustimmen.

Der Streit über eine Reform der Grundsteuer zwischen Bundesfinanzministerium und CSU weitet sich aus. Die von Olaf Scholz (SPD) geführte Behörde wies einen Bericht zurück, wonach der Gesetzentwurf zur Grundsteuer des Ressortchefs gestoppt wurde. Er werde nicht in die Ressortabstimmung gehen, hatte die „Bild“ (Donnerstag) gemeldet.

Die Ressortabstimmung sei schon seit längerem eingeleitet, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag dagegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Es sei immer klar gewesen, dass sich das Kabinett erst nach einer Expertenanhörung zu einer möglichen Öffnungsklausel damit befassen werde. Diese Anhörung sei für den 10. Mai im Ministerium geplant. Die CSU hingegen bestätigte den Stopp.

Die Grundsteuer fließt den Kommunen zu, die so jährlich rund 14 Milliarden Euro einnehmen. Außer für Immobilienbesitzer ist die Höhe der Steuer auch für Mieter wichtig, denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen.

Ursprünglich wollte das Kabinett Scholz' Gesetzentwurf schon im April verabschieden. Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben aber Bedenken und wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich hinter diese Forderung gestellt.

CSU-Chef Markus Söder begrüßte den Stopp und bestätigte ihn im Gegensatz zum Finanzministerium. „Ohne Bayern und die CSU gibt es keine neue Grundsteuer. Aus. Das steht fest“, sagte der bayerische Ministerpräsident am Donnerstag am Rande einer Osteuropa-Reise in Sofia. In der großen Koalition sei es eben selbstverständlich, dass ein Entwurf nicht ins Kabinett komme, wenn die CSU dem Vorhaben nicht zustimme.

Bayern beharrt auf Öffnungsklausel

Söder bekräftigte, Bayern wolle bei der Grundsteuer eine „großzügige, weitreichende Länderöffnungsklausel“. Es sei die Rechtsauffassung Bayerns und des CSU-geführten Bundesinnenministeriums, dass das ohne eine Grundgesetzänderung möglich sei.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

Kritiker werfen Scholz unter anderem vor, seine Pläne führten zu mehr Bürokratie und höheren finanziellen Lasten, was vor allem Wohnen in Großstädten noch teurer mache. Scholz betont hingegen, das Steueraufkommen solle insgesamt gleich bleiben. Für einzelne Steuerzahler dürfte es aber Veränderungen geben, weil die Grundstückswerte in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugelegt haben, vor allem in begehrten Innenstadtlagen. (dpa, AFP, Reuters)

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