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Politik: CSU streitet über grüne Gentechnik

Agrarminister Seehofer zufrieden mit Eckpunkten

Berlin - Agrarminister Horst Seehofer (CSU) ist mit seinem Eckpunktepapier zur grünen Gentechnik in den eigenen Reihen auf Kritik gestoßen. Der CSU-Generalsekretär Markus Söder sagte dem Tagesspiegel: „Ich bleibe ein grundsätzlicher Skeptiker der grünen Gentechnik. Beim kommerziellen Anbau wäre ein Moratorium das beste. Vor allem die Abstandsflächen sind noch zu gering.“ Im Eckpunktepapier wird vorgeschlagen, beim Maisanbau 150 Meter Abstand zu Nachbarfeldern vorzuschreiben. Der europäische Durchschnitt liegt bei knapp 250 Metern. Der Saatgutkonzern Monsanto schreibt seinen Vertragsbauern sogar 300 Meter Abstand vor.

In der CSU gibt es eine heftige Debatte über die grüne Gentechnik. Die Parteibasis unterstützt unzählige „gentechnikfreie Zonen“. Seehofer selbst ist überzeugt, einen guten Ausgleich der widerstreitenden Interessen geschafft zu haben. Der Minister, der sich darum bemüht, CSU-Vorsitzender zu werden, sagte dem Tagesspiegel, er wolle „die grüne Gentechnik grundsätzlich nicht den Grünen als Thema überlassen“. Diesem Anspruch werde das Eckpunktepapier auch gerecht. Die Landesvorsitzende der bayerischen Grünen, Theresa Schopper, meint dagegen, Seehofer plane gerade „die Rolle rückwärts“. Weiter sagte sie: „Die Abstandregelungen sind gerade für Bayern mit seiner kleinräumigen Landwirtschaft ausgemachter Schmarrn.“

Mit dem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte-Papier zur grünen Gentechnik kündigt die Regierung der Forschung Erleichterungen an. Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen soll einfacher werden. Zudem soll der Steuerzahler künftig teilweise für mögliche Schäden aufkommen. Der Wissenschaft geht das nicht weit genug, sie verlangt grundsätzlich eine Staatshaftung bei ihren Experimenten, wie der Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Jörg Hinrich Hacker, sagte.

Dagegen kritisiert Stephanie Töwe von Greenpeace, dass sich Seehofer von einer „gentechnikfreien Landwirtschaft verabschiedet“. Schon bisher müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel (GVO) nur gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als 0,9 Prozent GVO enthalten. Für Schäden, die darunter liegen, soll es keine Haftung mehr geben. Dabei kann eine Ernte schon unverkäuflich werden, wenn der GVO-Anteil bei 0,1 bis 0,3 Prozent liegt, weil der Handel es so verlangt. deh

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