zum Hauptinhalt
„Ort des Massensterbens“: Im Konzentrationslager Flossenbürg – hier der Krankensaal kurz nach der Befreiung – kamen mehr als 30 000 Menschen ums Leben. Foto: pa/dpa

© picture-alliance / dpa

Politik: Das andere Lager

Gegen den gerade verurteilten Demjanjuk wird nun auch wegen Verbrechen in Flossenbürg ermittelt

Berlin - Den Ort des Schreckens hat Jack Terry nie ganz verlassen. Als er 15 Jahre alt war, befreiten ihn US-Soldaten aus dem nationalsozialistischen Konzentrationslager Flossenbürg. Er ist dem Lager entkommen, aber die Erlebnisse begleiten ihn. Jetzt ist der 81-Jährige gefragt worden, ob er in einem möglichen Verfahren gegen zwei frühere Wachmänner aussagen würde. Dazu ist er gern bereit. „Ich denke, dass Gerechtigkeit lange überfällig ist“, sagte Terry dem Tagesspiegel. „So lange noch ein Täter oder Helfer lebt, sollte der Gerechtigkeit Genüge getan werden.“

Was in Flossenbürg geschehen ist, beschäftigt die Staatsanwälte. Gegen den früheren Wachmann John Demjanjuk, der im Mai wegen der Beteiligung am Massenmord an Juden in Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, läuft bei der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord in Flossenbürg. „Es gibt einen Anfangsverdacht aufgrund einer Anzeige“, sagt Oberstaatsanwalt Gerhard Heindl.

Die Strafanzeige haben zwei Schlüsselfiguren des Münchner Demjanjuk-Verfahrens erstattet: Thomas Walther hatte als Ermittlungsrichter bei der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg den Fall Demjanjuk überhaupt erst entdeckt. Ohne ihn hätte es den Prozess nie gegeben. Walthers Ermittlungen waren ein Bruch mit der bisherigen Arbeitsweise der Zentralstelle: Dort hatte man nach konkret nachweisbaren Morden gesucht, aber nie den Tatbestand der Beihilfe auf Wachleute in Vernichtungslagern angewandt.

Der zweite Mann hinter der Anzeige, der Strafrechtsprofessor Cornelius Nestler, war Organisator der Nebenklage im Demjanjuk-Prozess. In seinem Schlussplädoyer warf Nestler der Zentralstelle einen „juristischen Blindflug“ vor, weil sie es versäumt hatte, gegen Wachmänner zu ermitteln. Walther und Nestler wollen vermeiden, dass das Urteil gegen Demjanjuk folgenlos bleibt – und sie gehen noch einen Schritt weiter: „Das Prinzip der ,funktionalen Beihilfe’ lässt sich nicht nur auf Vernichtungslager, sondern auch auf Konzentrationslager anwenden“, sagt Walther.

Sie erstatteten Anzeige gegen Demjanjuk und gegen Alex N., der eine ähnliche Biografie hat wie Demjanjuk und gegen ihn als Zeuge aussagte: Beide gerieten als Soldaten der Roten Armee in deutsche Gefangenschaft und wurden von der SS zur Ausbildung im Lager Trawniki angeworben. Von Oktober 1943 bis Dezember 1944 waren sie Wachmänner in Flossenbürg. Walther recherchierte mit Unterstützung der Gedenkstätte Flossenbürg, dass im Hauptlager in dieser Zeit 4974 Menschen ums Leben kamen – sie wurden zu Tode geprügelt, erschossen oder erhängt, sie erfroren, verhungerten oder starben an Erschöpfung. Der Tod war allgegenwärtig im Lager. Morgens stiegen die Häftlinge über die Leichen derer, die in der Nacht gestorben waren. Den Wachleuten gingen die Häftlinge aus dem Weg, wo es nur ging. „Es war schon gefährlich, sie anzusehen“, sagt Terry. Die ukrainischen Wachmänner seien brutaler gewesen als die deutschen SS-Männer. „Sie wollten beweisen, wie sorgfältig sie ihre Pflicht erfüllten“, sagt Terry. „Sie bewachten uns nicht einfach nur. Sie demütigten uns, sie misshandelten uns, sie schlugen uns mit ihren Gewehrkolben. Wenn wir marschierten, brachten sie uns zu Fall und prügelten auf uns ein, wenn wir am Boden lagen.“ Die Zustände im Lager „waren insgesamt so gestaltet, dass die Opfer einer systematischen Methode der Vernichtung ausgesetzt wurden“, schreiben Walther und Nestler in der Strafanzeige.

Gegen N. ermittelte die Staatsanwaltschaft München bereits wegen seiner Tätigkeit als Wachmann in Treblinka. Auf der vom Simon-Wiesenthal-Center erstellten Liste der meistgesuchten NS-Verbrecher steht N. auf Platz fünf. Nur zwei Wochen nach der Strafanzeige stellten die Münchner Staatsanwälte die Ermittlungen ein – sowohl die zu Treblinka als auch die zu Flossenbürg, die kurzerhand mit der anderen Ermittlung zusammengefasst worden war. Efraim Zuroff, Direktor des Wiesenthal- Centers, zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht: „Ich hätte gehofft, dass sie weiter ermitteln“, sagte er dem Tagesspiegel.

Da in Treblinka auch ein Arbeitslager gewesen sei, könne man nicht sagen, dass jeder Wachmann an der Vernichtung beteiligt war, sagte Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. „In dem Fall müssten wir ihm individuell eine Tat nachweisen, doch dafür fehlten die Beweise.“ Mit dieser Begründung stellten die Staatsanwälte auch die Ermittlungen zu Flossenbürg ein. Nestler und Walther wollen es darauf nicht beruhen lassen. Sie haben der Einstellung widersprochen und argumentieren, dass in Flossenbürg zwar nicht alle, aber doch eine große Zahl von Gefangenen getötet werden sollte. Flossenbürg sei ein „Ort des Massensterbens“ gewesen, betont auch der Leiter der Gedenkstätte, Jörg Skriebeleit. Die beiden Juristen fürchten, dass eine Nichtverfolgung der Taten ein negatives Signal senden könnte: Die Behauptung, KZ-Wachmänner könnten nicht wegen Beihilfe verfolgt werden, stelle „die seit 2008 positive Entwicklung in Zusammenhang mit der Verfolgung von NS-Verbrechen erneut infrage“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false