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Das Bundesverfassungsgericht: NPD-Verbotsantrag: Neue Richter, alte Hürden

Der Bundesrat reicht am Dienstag den NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Von den Richtern, die ihn 2003 scheitern ließen, ist keiner mehr da.

Der Antrag trifft auf neues Personal. Keiner der Richter, die an der Einstellung des ersten Verbotsverfahrens gegen die NPD 2003 beteiligt waren, ist noch dabei. Damals hatten sich der profilierte Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer sowie zwei weitere Richter quergestellt und damit eine Sachentscheidung verhindert. Vier Richter – der Bonner Professor Udo Di Fabio, Bertold Sommer, Hans-Joachim Jentsch sowie der heutige Präsident des Bundesfinanzhofs Rudolf Mellunghoff – plädierten damals für eine Fortführung des Verfahrens. Sie argumentierten, das Gericht müsse die V-Mann-Fälle näher aufklären und dann prüfen, ob die Partei dennoch zu verbieten ist. Zuständig für das Verfahren ist auch jetzt der Zweite Senat, den derzeit Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle führt. Berichterstatter, also derjenige, der die Entscheidungsvorschläge verfasst, wird Ex-Bundesverwaltungsrichter Michael Gerhardt sein. Richterin Gertrude Lübbe-Wolff scheidet im Frühjahr aus. In einem nächsten Schritt müssen die Richter entscheiden, ob der Antrag zulässig und hinreichend begründet ist, um darüber zu verhandeln. Vermutlich wird die Nachfolge Lübbe-Wolffs dafür abgewartet.

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