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Politik: Das oberste Organ

Insgesamt 480 von den Bezirken gewählte Delegierte sowie die Mitglieder des Vorstands sind auf dem Bundesparteitag, dem obersten SPD-Organ, stimmberechtigt. Ein ordentlicher Bundesparteitag findet alle zwei Jahre statt.

Insgesamt 480 von den Bezirken gewählte Delegierte sowie die Mitglieder des Vorstands sind auf dem Bundesparteitag, dem obersten SPD-Organ, stimmberechtigt. Ein ordentlicher Bundesparteitag findet alle zwei Jahre statt. Er beschließt Anträge oder lehnt sie ab, nimmt Berichte entgegen, diskutiert die Linie der Partei und wählt den Vorstand. Alle Organisationsgliederungen der SPD sind antragsberechtigt. Die Regeln für Abstimmungen und Wahlen sind genau festgelegt. So werden der Parteivorsitz sowie die Ämter der Stellvertreter und der Posten des Generalsekretärs (bisher Bundesgeschäftsführer) in Einzelwahl vergeben. Die übrigen Mitglieder des Vorstands werden durch eine Listenwahl bestimmt.

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