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Politik: „Das Schleifchen dran“

Die Koalitionsspitzen wollen die Föderalismusreform zum Abschluss bringen

Berlin – An diesem Sonntagabend legen die Spitzen von SPD und Union nach ihrem abendlichen Koalitionsgespräch noch eine Extrarunde ein: Es soll, etwas informeller, um den Abschluss der Föderalismusreform gehen. Zur üblichen Gruppe – Kanzlerin, SPD-Chef, CSU- Chef, die Fraktionsspitzen – stößt Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), einer der Hauptkonstrukteure der Reform. Die Runde um Angela Merkel will die entscheidende Woche vorbereiten – nach fast vierjährigem Ringen um die Neuordnung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Nach den Partei- und Fraktionssitzungen von SPD und Union zu Wochenbeginn kommen am Donnerstag die Ministerpräsidenten zusammen. Am folgenden Sonntag will dann die Koalitionsrunde letzte Hand anlegen.

„Ich hoffe, wir bekommen am 25. Juni endlich das Schleifchen dran“, sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef und SPD-Chef Kurt Beck dem Tagesspiegel. Damit widerspricht er indirekt jenen in seiner Partei, die noch bis in den Herbst hinein debattieren wollen, etwa der Kieler Innenminister Ralf Stegner. Am 7. Juli sollen Bundestag und Bundesrat abstimmen.

Vor allem Beck hat noch Überzeugungsarbeit vor sich. Denn es ist vor allem ein Teil der SPD-Bundestagsfraktion, der sich gegen den vorliegenden Entwurf sperrt. Die große Koalition hat im Bundestag 448 Stimmen, die für die Verfassungsänderung nötig Mehrheit liegt bei 409 Stimmen. Im Bundesrat ist dagegen die Mehrheit praktisch sicher, da neben den von Union und SPD regierten Ländern auch die meisten großen Koalitionen, Berlin und wohl auch die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung dafür stimmen werden. Nur bei Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit mit einer Enthaltung gerechnet.

Kern des Streits ist die Bildungspolitik. Die SPD-Fraktion möchte nicht, dass der Bund keine Finanzhilfen auf jenen Gebieten leisten darf, die reine Ländersache sind. Das ist vor allem die Schulpolitik, darunter fallen auch Teile der Hochschulpolitik. Die einen nennen das Kooperationsverbot, andere reden von Einmischungsverbot. Die Mehrheit der Ministerpräsidenten jedenfalls will keinen Einfluss der Berliner Zentrale in der Schulpolitik.

Beck ist daher klar, dass man den Wünschen auf Bundesebene nur „in begrenztem Umfang“ Rechnung tragen könne. Die Länder sind aber offen für weitergehende Kooperationen in der Hochschulpolitik. Beck will dazu den Katalog der Gemeinschaftsaufgaben im neuen Grundgesetzartikel 91b erweitern, um Bundesmittel für die Lehre zu erlauben. Koch lehnt das ab. Er will am vereinbarten Wortlaut nichts mehr ändern. „Es gibt sehr wenig Spielraum im Text, aber noch Spielraum bei der Auslegung“, sagt er. Auch andere Ministerpräsidenten der Union wollen allenfalls Zugeständnisse in der Gesetzesbegründung machen – ein Entgegenkommen mit weniger Bindewirkung.

Beck bringt noch einen neuen Punkt in das Gespräch ein: Die Länder sollen bei Einspruchsgesetzen nicht mehr zuerst den Vermittlungsausschuss anrufen müssen, bevor sie Einspruch einlegen. Das soll auch direkt geschehen können – eine deutliche Beschleunigung der Gesetzgebung, die dem Bundestag entgegenkäme. Zudem dürfte es noch Änderungen mehr technischer Natur geben. So soll eine Halbjahresfrist bei der Umsetzung von Gesetzen und Verwaltungsverfahren fallen, bei denen die Länder abweichende Regelungen machen. Koch ist sich vor der Gesprächsrunde am Sonntag sicher: „Es wird ein schwieriger Kompromiss.“

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