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Politik: Das TV-Gericht tagt

Von Zeugen darf es aber allenfalls Brustbilder geben

Berlin - Wenn Ludger Volmer, der ehemalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, heute den Saal 3101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zu seiner Zeugenbefragung im Visa-Ausschuss betritt, können Millionen Menschen seine Äußerungen live verfolgen. Dass seine Befragung zum peinvollen TV-Verhör wird, muss Volmer allerdings nicht befürchten. Es gelten klare Regeln, was die Kameras des Parlamentsfernsehens einfangen dürfen und welche Zoomfahrten verboten sind.

Die Vertreter der vier Bundestagsfraktionen haben sich darauf geeinigt, dass es nur Bilder vom Parlamentsfernsehen des Bundestages geben wird, das bereits seit zweieinhalb Jahren Erfahrung mit Fernsehübertragungen von öffentlichen Ausschusssitzungen hat. Andere Kameras von öffentlich-rechtlichen oder privaten Fernsehsendern werden nicht zugelassen. Insgesamt fünf fest installierte, aber drehbare Kameras sind im Saal des Europa-Ausschusses aufgebaut, erklärt Hartwig Bierhoff, Leiter des Bundestagsreferats für das Parlamentsfernsehen. Eine Kamera ist auf den Zeugen gerichtet und darf maximal bis zu seinem Brustbild an ihn heranzoomen. Die vier übrigen Kameras sind hingegen in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt. Einzige Ausnahme: Sie dürfen keine Dokumente oder andere Unterlagen ablichten.

Die Regie liegt ebenfalls in Händen des Parlamentsfernsehens, dass sich dabei der Produktiondienste der NDR-Tochter Studio Berlin Adlershof bedient. Neben den fünf Angestellten des Studios werden noch fünf Mitarbeiter des Parlamentsfernsehens sicherstellen, das die angeschlossenen Fernsehsender die Bilder – die Aufnahmen vom Zeugen mit der fest installierten Kamera und den Regieschnitt der frei installierten Kameras – erhalten.

Dass die TV-Bilder von den Vernehmungen Volmers und von Außenminister Joschka Fischer am nächsten Montag in Langeweile erstarren, befürchtet Bierhoff nicht: „Mit den vier freien Kameras wird es auch Schwenks zu den Tribünen und zu den Bänken mit den Abgeordneten und den angemeldeten Botschaftern geben.“

Es lag offensichtlich auch im Interesse der Parlamentarier, dass die Fernsehbilder von den Zeugenbefragungen nicht in der gleichen Reglementierungsdichte erstarren wie das TV-Kandidatenduell zur letzten Bundestagswahl. Die Fraktionen haben sich im Wesentlichen an die Regeln der anderen öffentlichen Ausschusssitzungen gehalten. Die Zeit, die den einzelnen Parteien für ihre Befragungen zur Verfügung steht, blieb davon unberührt. Hier gilt wie üblich die „Berliner Stunde“, die 62 Minuten lang ist. Davon stehen der Union 24, den Sozialdemokraten 21, den Grünen elf und der FDP sechs Minuten zur Verfügung. Die Stunde kann verlängert werden, wenn eine Partei Bedarf für eine weitere Fragerunde sieht.

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