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Politik: „Das waren keine Einzeltaten sadistischer Soldaten“

Der Völkerrechtler Knut Ipsen über die Foltermethoden im Irak und den Prozess gegen Saddam Hussein

USSoldaten haben Iraker gefoltert, immer neue Bilder schockieren die Welt. Haben die Bilder Sie überrascht?

Nein. Das war zu befürchten. Die Amerikaner haben mit diesen Mitteln versucht, doch noch an Beweise dafür zu kommen, dass der Krieg gerechtfertigt war, etwa an Hinweise auf Massenvernichtungswaffen. Was mich allerdings überrascht hat, war das Ausmaß der Grausamkeit – und wie viel Raum ihr gelassen wurde.

Waren die Vorgesetzten also einverstanden?

Es ist unvorstellbar, dass auf Ebene von Gefreiten – und die häufig fotografierte Lynndie England ist Gefreite – so etwas geschieht, ohne dass es von höheren Stellen geduldet wird. Das waren keine Einzeltaten sadistisch veranlagter Soldaten. Dahinter steckte ein System, um die zu Verhörenden weich zu machen.

Das Internationale Rote Kreuz wusste von den Vorfällen, schwieg aber. Hätte es sie publik machen sollen?

Nein. Wenn das Rote Kreuz an die Öffentlichkeit geht, verschließt es sich selbst den Zugang zu den Gefangenen. Öffentlicher Druck bringt weniger, als man denkt. Auch die USA haben ja jetzt nur erklärt, sie wollten ihre Verhörmethoden einschränken. Verzichten wollen sie offenbar nicht.

Wie hart dürfen die Amerikaner ihre Gefangenen im Irak denn anfassen?

Es gibt eindeutige Grenzen in den Genfer Konventionen. Sie gelten für jeden Konflikt. Jede grausame Behandlung und Folterung ist verboten, vor allem aber jede Beeinträchtigung der persönlichen Würde, insbesondere erniedrigende oder demütigende Behandlungen. Nackte Gefangene in Gegenwart einer weiblichen Bewacherin darf es nicht geben. Die dritte Genfer Konvention für Kriegsgefangene verbietet zudem jede Form von Einschüchterung, auch Schlafentzug oder Scheinhinrichtungen. Man muss sich damit abfinden, dass das Völkerrecht unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs Gefangene besser schützt als manche nationale Rechtsordnung. Egal, ob es Kriegsgefangene oder zivile Gefangene sind. Das ist ja das Schlimme an den Fällen im Irak. Sie sind ein Rückschritt auf eine zivilisatorische Stufe, die wir mit Inkrafttreten der Konventionen 1949 überwunden hatten.

Der gestürzte Diktator Saddam Hussein soll im Irak vor Gericht kommen. Hat er dort Chancen auf einen fairen Prozess?

Da tut sich ein Dilemma auf. Ein internationales Gericht würde vom irakischen Volk als Siegerjustiz empfunden werden und Widerstand auslösen. Ein irakisches Gericht könnte sich jedoch nicht aus dem innenpolitischen Zwist zwischen Kurden, Schiiten und Sunniten herauslösen. Wie auch immer es besetzt wird, es wird die Gräben eher noch tiefer machen. Das Verfahren bringt neuen Sprengstoff in den Irak. Auf eine Regierung, die so stabil ist, dass sie die Eliten des alten Regimes aburteilen kann, wird man noch eine Weile warten müssen.

Schon angesichts der Gefangenen aus dem Afghanistankrieg in Guantanamo hatte man befürchtet, die USA verabschiedeten sich von der Achtung der Menschenrechte – mit Recht?

Allein das Faktum, dass es Guantanamo gibt, ein Lager außerhalb der USA, ist schon ein Hinweis, dass dort ohne Rücksicht auf die Genfer Konventionen operiert wird.

Im Sommer befasst sich das oberste amerikanische Gericht, der Supreme Court, damit, ob es das Lager in dieser Form geben darf. Wie wird er entscheiden?

Es darf als zweifelhaft gelten, dass sich das Gericht überhaupt für zuständig erklärt. Angesichts eines Präzedenzfalles müsste es das zwar, aber dann kommen die Richter kaum umhin, das Lager als rechtswidrig zu brandmarken. Die Konsequenz wäre, dass alle Zuständigen bis hinauf zu Verteidigungsminister Rumsfeld dafür zur Verantwortung gezogen werden müssten. Das das passiert, kann ich mir nicht vorstellen.

Knut Ipsen war langjähriger Präsident des Deutschen Roten Kreuzes. Der emeritierte Völkerrechtler ist Ex-Präsident der Bochumer Ruhr-Uni und Gründungsrektor der Uni Viadrina.

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