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Datenaffären: Regierung will Arbeitnehmer besser schützen

Nach monatelangen Verhandlungen ist sich die Bundesregierung offenbar darüber einig, dass die persönlichen Daten von Arbeitnehmern fortan nur in Ausnahmefällen genutzt werden dürfen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble habe eine entsprechende Generalklausel abgezeichnet, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Regierungskrise. Diese solle nun in die derzeit im Bundestag beratene Reform des Bundesdatenschutzgesetzes eingearbeitet werden.

Geplant sei, einen Paragrafen zu "Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses" einzufügen. Dieser sehe vor, dass die personenbezogenen Daten eines Beschäftigten nur bei dessen Einstellung oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses genutzt werden dürften, schrieb die Zeitung.

Ausnahmen sollen demzufolge nur bei einem begründeten Verdacht auf bei der Arbeit begangene Straftaten zulässig sein, sofern keine schutzwürdigen Interessen des Beschäftigten überwiegen. Ein eigenes Datenschutzgesetz speziell für Arbeitnehmer haben der CDU-Politiker Schäuble und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) für die nächste Legislaturperiode angekündigt.

Datenschützer fordert Rechtsverschärfung

Auslöser für die Verbesserungen beim Arbeitnehmer-Datenschutz waren Bespitzelungen von Beschäftigten bei der Deutschen Bahn, der Deutschen Telekom und dem Discounter Lidl. Im April hatten auch Daimler und die Drogeriekette Müller mit einer rechtlich zweifelhaften Erfassung von Krankendaten für Schlagzeilen gesorgt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte heute davor gewarnt, die angestrebte Verschärfung des Datenschutzes auf Druck der Wirtschaft zu verwässern. Die in Berlin vertretene Lobby einen Druck entwickelt, "wie man ihn bei anderen Fragen kaum erlebt hat", sagte Schaar bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichts für die Jahre 2007 und 2008. Zugleich forderte er für die kommende Legislaturperiode eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechts. (rf/dpa/Reuters)

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