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Politik: Datenschützer beklagt Eingriffe des Bundes in Grundrechte

Berlin - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht das „Staccato“ an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als Folge eines verstärkten Eingriffes der Bundesregierung in die Grundrechte der Bürger. „Dabei ist eine klare Linie zu erkennen, dass Karlsruhe zugunsten des Datenschutzes entscheidet“, sagte Schaar am Mittwoch in Berlin.

Berlin - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht das „Staccato“ an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als Folge eines verstärkten Eingriffes der Bundesregierung in die Grundrechte der Bürger. „Dabei ist eine klare Linie zu erkennen, dass Karlsruhe zugunsten des Datenschutzes entscheidet“, sagte Schaar am Mittwoch in Berlin. Im Vorfeld der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, die Anfang April in Berlin stattfinden wird, betonte er, dass es bei anstehenden Entscheidungen immer einen Gestaltungsspielraum für die Politik gebe. „Nicht alles, was gemacht werden kann, muss auch wirklich umgesetzt werden“, sagte er.

Inhaltlich befasst sich die Tagung, bei der Schaar den Vorsitz führen wird, mit der heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer, der Reform des Meldewesens, der zunehmenden Überprüfung von Arbeitnehmern durch Unternehmen und den Entwurf einer EU-Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdaten. Die Folgen des neuen Computer-Grundrechts müssten daraufhin überprüft werden, wie weit die Befugnisse des Bundeskriminalamtes über die Rechte der Landespolizei hinausgehen dürfen. Ineffektivität und Bürgerrechtsverletzungen müssten dringend vermieden werden.

Durch die Reform des Meldewesens erhofft sich Schaar eine bessere Organisation der Daten, ein modernes Informationsmanagement. Es dürfe jedoch nicht möglich sein, künftig mit der lebenslangen Steuernummer alle Register zu erschließen. Dringend müsse gesetzlich geregelt werden, inwieweit Arbeitgeber ihre Angestellten mit deren Einverständnis durchleuchten dürfen und wer diese Daten anschließend nutzt. Das Vorhaben der EU-Kommission, Flugdaten 13 Jahre umfassend zu speichern, müsse auf Vereinbarkeit mit deutschem Recht geprüft werden. Lege man die Karlsruher Entscheidung zur Speicherung von Autokennzeichen zugrunde, wäre diese Richtlinie verfassungswidrig. „Hier erwarte ich politische Rückendeckung“, sagte Schaar. Alexander Glodzinski

Alexander Glodzinski

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