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Fachleute beraten in Berlin über die EU-Datenschutzreform.

© Andrea Warnecke

Datenschutz: Auf der Suche nach einem deutschen Weg

Die EU bereitet eine Datenschutzreform vor. Kommissarin Viviane Reding hat ihre Vorschläge bereits vorgelegt. Berlin bereitet sich nun auf die Verhandlungen vor.

Von Anna Sauerbrey

In einem Punkt immerhin ist man sich einig: Das inzwischen zwanzig Jahre alte europäische Datenschutzrecht muss reformiert und an das Internetzeitalter angepasst werden. Wie genau aber, darüber gehen die Vorstellungen auseinander. Im Januar dieses Jahres hat EU-Justizkommissarin Viviane Reding ihre Vorstellungen in einem Verordnungsentwurf vorgelegt. Die Verordnung würde für alle Mitgliedstaaten gelten und soll das europäische Recht vereinheitlichen. Auf einer Konferenz am heutigen Mittwoch will nun das Bundesinnenministerium mit Fachleuten darüber debattieren. Dies diene auch dazu, die deutsche Position für die Verhandlungen in Brüssel weiterzuentwickeln, heißt es im Ministerium – mit einigen der Vorschläge der Justizkommissarin ist die Bundesregierung nämlich nicht sehr glücklich.

Die Bedenken des Ministeriums richten sich gegen zwei Punkte: Zum einen soll die Verordnung sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich gelten. Das ist in Deutschland und der EU zwar auch bisher so geregelt, allerdings ist den Juristen unwohl dabei, dass die Regeln, nach denen deutsche Verwaltungen in Zukunft mit den Daten ihrer Bürger umgehen, in Brüssel gemacht werden. „Gerade im öffentlichen Bereich muss es grundsätzlich den Mitgliedstaaten und ihren Parlamenten überlassen bleiben, für ihre Behörden die notwendigen datenschutzrechtlichen Details selbst festzulegen“, heißt es aus Ministeriumskreisen. Deutschland hat, etwa für Sozial- oder Gesundheitsdaten, besondere Regelungen. Man befürchte eine Absenkung des Datenschutzniveaus, heißt es.

In Brüssel hingegen mutmaßt man, die Deutschen befürchteten eine Einmischung der EU in die deutsche Gesetzgebung. Reding lehnt eine Trennung von öffentlichem und privatem Bereich ab. „Eine Einteilung ,hier öffentlicher, da privat-wirtschaftlicher Bereich‘ kann in der modernen Datenwelt nicht mehr trennscharf vorgenommen werden“, teilte Reding auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte wendet sich dagegen.

Das Innenministerium wünscht sich außerdem mehr „regulierte Selbstregulierung“. Große und kleine Unternehmen, Internetriesen und private Webseitenbetreiber würden über einen Kamm geschoren. Praktikabler sei es, Unternehmen im Rahmen von Selbstverpflichtungen zur Einhaltung bestimmter Standards zu bewegen und dafür enge Rahmenbedingungen zu definieren.

Die deutsche Position ist wichtig für den langen Weg der Novelle durch die EU-Institutionen. Die Phase, in der die Regierungen ihre Verhandlungspositionen entwickeln, ist entscheidend, zumal das EU-Parlament dem Entwurf insgesamt positiv gegenübersteht. Nach Angaben des Berichterstatters für die Verordnung, dem deutschen Grünenpolitiker Jan Philipp Albrecht, sind sich die Fraktionen vergleichsweise einig und sind mit den wesentlichen Punkten der Verordnung einverstanden. Parlament und Ministerrat wollen erste Beratungen über den Entwurf jeweils bis Anfang 2013 abschließen. Reding ist nach Angaben ihrer Sprecherin weiterhin optimistisch, dass sich die Parteien bis zum Sommer 2013 einigen und die Verordnung bis 2014 beschlossen wird.

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