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Politik: Datenschutz: Giesen wittert ein sächsisches Watergate

Sachsens Justizminister Steffen Heitmann (CDU) hat gegen das Ministergesetz verstoßen und Privatgeheimnisse verraten. Davon ist zumindest der sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen überzeugt, der dem Minister am Mittwoch eine förmliche Beanstandung übersandt hat.

Sachsens Justizminister Steffen Heitmann (CDU) hat gegen das Ministergesetz verstoßen und Privatgeheimnisse verraten. Davon ist zumindest der sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen überzeugt, der dem Minister am Mittwoch eine förmliche Beanstandung übersandt hat. Danach soll der Minister sein Amt benutzt haben, um Parteifreunde der CDU über laufende Ermittlungsverfahren zu unterrichten.

Giesen hat im Zorn gehandelt, hatte er doch Anfang Juli seinen Datenschutzbericht vorgelegt und darin Heitmann wegen dubioser Führung von Personalakten und ausufernder Berichtspraxis angegriffen. Giesen gebrauchte harte Worte: Das Handeln des Ministers gehe an die Substanz des Rechtsstaates. Doch diese Worte verhallten beinahe ohne Reaktion. Derart verärgert griff Giesen sich einen konkreten Fall, der seit längerer Zeit in seiner Ablage ruhte, machte sich auf den Weg ins Ministerium und ließ sich die Akten zeigen. Nach nur fünf Minuten Aktenstudium wurde der Datenschützer fündig und fand ein säuberlich von Ministerhand verfasstes Schreiben, das vom 17. August 1997 datiert. Darin bittet Heitmann die Staatsanwaltschaft Görlitz um Auskunft. Seinerzeit hatte der damalige Görlitzer Oberbürgermeister Matthias Lechner seinen Finanzdezernenten Rainer Neumer wegen des Verdachts der Veruntreuung angezeigt. Heitmann gibt nun zu Protokoll, dass er von dem Görlitzer CDU-Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Volker Bandmann über das Vorermittlungserfahren in Kenntnis gesetzt worden sei. In seinem Schreiben fehlt weder der Hinweis auf die Parteimitgliedschaft der Streithähne, "beide sind Mitglied der CDU", noch bleibt der Hintergrund der ministerialen Wissbegier verborgen. Am 20. September sei Kreisparteitag, Bandmann liege an einer möglichst raschen Klärung der Vorwürfe, heißt es. Als Termin setzt Heitmann den 28. August, da nämlich sei Klausur der CDU-Landtagsfraktion, dort werde Heitmann Bandmann treffen. Die Staatsanwaltschaft reagierte prompt. Spätestens am 27. August hielt Heitmann einen umfassenden Bericht in den Händen. "Bandmann am 28. August unterrichtet. Bitte mich auf dem Laufenden zu halten", lautet eine abschließende Weisung Heitmanns an einen seiner Abteilungsleiter.

Für Giesen ist der Fall klar. Bandmann habe keine förmliche parlamentarische Anfrage gestellt und musste deshalb als Privatperson gelten. Der Staatsminister wiederum dürfe die ihm als Amtsträger mitgeteilten Informationen über Personen nicht an Dritte weitergeben. Auf den genauen Inhalt der weitergegebenen Informationen komme es dabei nicht an. Staatsanwälte hätten die Mittel, um die Privatsphäre von Personen durchleuchten zu können, argumentiert Giesen. Wenn man sich da nicht mehr sicher sein könne, dass die Informationen auch dort unter Verschluss blieben, sei man ausgeliefert. Für Giesen ist dieser Fall so etwas wie ein "sächsisches Watergate".

Heitmann stand schön öfter in Verdacht, sich in laufende Verfahren eingemischt zu haben. Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hält sich bedeckt. Allerdings wurde jetzt in Zusammenarbeit mit dem Datenschützer eine Verordnung ausgearbeitet - Heitmann war gerade in Urlaub -, in dem die Berichtspraxis durch die Staatsanwaltschaften neu geregelt wird. Das kann als Hinweis gewertet werden, dass Giesen Recht gegeben wird.

Ralf Hübner

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