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Datenschutz: Jeder zählt

Vor rund 20 Jahren war es ein Aufregerthema. Nun ist für 2011 die erste gesamtdeutsche Volkszählung geplant. Wie wird sie organisiert und welche Bedenken gibt es?

Vor 23 Jahren war es das Aufregerthema in Deutschland. Hunderte Bürgerinitiativen riefen zum Boykott gegen die geplante Volkszählung auf, Gegner beklebten die Berliner Mauer mit den ausgeteilten Personenbogen. Ganz so laut tönt der Protest gegen den „Zensus 2011“ noch nicht. Auch weil dieses Mal deutlich weniger Menschen persönlich befragt werden. Doch das Thema Datenschutz ist in Deutschland unter anderem durch die Diskussion rund um Datensammler wie die Internetsuchmaschine Google ohnehin schon omnipräsent. Da erstaunt es nicht, dass mehr als 13 000 Personen eine Verfassungsbeschwerde unterstützen, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichte. Angesichts des wachsenden Protests wenden sich die Verantwortlichen der Volkszählung nun rund neun Monate vor dem Stichtag am 9. Mai 2011 an die Öffentlichkeit. „Es gibt nichts zu verbergen, wir wollen absolut transparent sein“, sagte der Vorsitzende der wissenschaftlichen Zensuskommission, Gert G. Wagner, am Freitag in Berlin. Man sei an einer „sachlichen Diskussion“ interessiert.

Wozu soll die Volkszählung dienen?

Das Statistische Bundesamt erhofft sich viel vom „Zensus 2011“. So soll genau erfasst werden, wie viele Menschen in Deutschland leben. „Wir gehen davon aus, dass die momentane Schätzung von 81,8 Millionen um rund 1,3 Millionen zu hoch ist“, sagte Sabine Bechtold, Projektleiterin bei der Wiesbadener Behörde. Die Anzahl der Einwohner und ihre regionale Verteilung habe entscheidenden Einfluss zum Beispiel auf den Länderfinanzausgleich und die Einteilung von Wahlkreisen. Aber auch für den Bundesrat könnte die Erhebung Folgen haben: Wenn Hessen wie vermutet weniger Einwohner hat als bekannt, könnte es in der Länderkammer einen Sitz verlieren. Aktuelle Bevölkerungszahlen basieren im Westen auf der Volkszählung von 1987 und im Osten auf einer Erhebung von 1981. Diese Zahlen wurden stets mit Sterbe- und Geburtszahlen, mit Zu-, Weg- und Umzügen verrechnet. „In einem so langen Zeitraum schleichen sich unvermeidlich Fehler ein“, sagte Bechtold. Zudem schreibe eine EU-Verordnung eine Volks- und Wohnungszählung alle zehn Jahre vor. Deutschland hat sich bereits 2006 mit einem Kabinettsbeschluss verpflichtet, an der Zensusrunde 2011 teilzunehmen. Erste Ergebnisse der Befragung, die rund 710 Millionen Euro kosten wird, sollen im November 2012 vorliegen.

Wie soll die Volkszählung ablaufen?

Der „Zensus 2011“ unterscheidet sich von der Volkszählung von 1987 vor allem durch die Art der Erhebung. Musste vor 23 Jahren noch jeder Einwohner Angaben zu seiner Person machen, wird diesmal nur rund ein Drittel der Bevölkerung persönlich befragt. Der Großteil der Daten soll aus kommunalen Melderegistern sowie Registern der Bundesagentur für Arbeit und öffentlicher Arbeitgeber erhoben werden. Hier fragt der Zensus Daten wie Alter, Geschlecht und Familienstand ab, genauso wie Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Wohnsitz und die Religionszugehörigkeit. Zusätzlich werden etwa zehn Prozent der Bevölkerung stichprobenartig befragt. Hierzu kommt entweder einer von insgesamt 80 000 Interviewern persönlich vorbei, oder man füllt die Fragebogen selbst aus, auf Papier oder online. Nach dem Zufallsprinzip werden Adressen von Häusern ausgewählt, in denen alle Bewohner befragt werden. In Gemeinschaftsunterkünften wie Altersheimen oder Gefängnissen, in denen deutschlandweit insgesamt rund zwei Millionen Menschen leben, werden alle dort gemeldeten Personen befragt. Zusätzlich werden sämtliche Haus- und Wohnungsbesitzer – rund 17,5 Millionen Menschen – angeschrieben.

Ist die Teilnahme an der Volkszählung Pflicht?

Ja. Wer die Angaben verweigert, dem droht eine Strafgebühr von bis zu 5000 Euro. „Bei freiwilligen Angaben kommt es zu verzerrten Ergebnissen“, sagte Projektleiterin Bechtold. Gerade ältere und sehr junge Menschen nähmen an freiwilligen Befragungen seltener teil. „Die einen sind besonders ängstlich und die anderen einfach sehr schwer anzutreffen“, sagte Wagner, der Vorsitzende der Zensuskommission. Ein einziges Kreuz darf im Fragebogen verweigert werden: Die Frage zur Religionszugehörigkeit ist freiwillig. Wer allerdings Kirchensteuer zahlt, mit seiner Religion also rechtlich erfasst ist, dessen Angaben gibt es ohnehin über die Registerabfrage.

Warum ist die Zählung so umstritten?

Die Angst vor Missbrauch wiegt schwer. Gegner befürchten, Daten könnten weitergegeben, personifiziert und jahrelang gespeichert werden. In den 80er Jahren hatte die Skepsis in der Bevölkerung Folgen: Die Fragebogen der Volkszählung von 1987 mussten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu konzipiert werden. Auch die heutigen Beschwerdeführer berufen sich auf das Urteil von 1983. Ihrer Ansicht nach ist das aktuelle Zensusgesetz, das der Zählung zugrunde liegt, verfassungswidrig: Personen könnten samt der dazugehörigen Daten eindeutig identifiziert werden, was das Verfassungsgericht aber verboten habe. Das Statistische Bundesamt geht aber davon aus, wie geplant am 9. Mai 2011 mit der Befragung zu beginnen.

Wie wollen die Verantwortlichen die Kritiker überzeugen?

Die Statistiker bestreiten Datenschutzlücken. Die Erfassung der Daten sei „nach dem neuesten Stand“ gesichert und die Frage, was genau erhoben wird, gesetzlich geregelt. Auch für den Umgang mit den Informationen gelten strenge Regeln. „Es werden keinerlei Daten an Behörden weitergegeben und nur anonymisierte Tabellen veröffentlicht“, sagte Bechtold. Es sei nicht möglich, aus den Tabellen Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu ziehen. Außerdem würden Daten auch nicht ewig gespeichert: Hilfsdaten zur Zuordnung wie Name und Anschrift müssen nach maximal vier Jahren gelöscht werden. Vor allem bei Insassen von Gefängnissen, Psychiatrien oder ähnlichen Einrichtungen sollen die Daten rasch gelöscht werden.

Vertrauen schaffen soll zudem die Tatsche, dass alle Interviewer ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass sie kein berufliches Interesse an den Daten haben: Polizisten, in Melderegister, Finanz- oder Arbeitsämtern Beschäftigte sind damit von vornherein ausgeschlossen.

Wer wird in Berlin befragt?

In Berlin werden die Interviewer im Mai 2011 an die Türen von rund 150 000 Personen klopfen. Zusätzlich werden etwa 45 000 Personen befragt, die in Altenheimen, Internaten oder Studentenwohnheimen leben. 700 Einrichtungen zählen zum „sensiblen Sonderbereich“, unter den Gefängnisse, Psychiatrien oder Behindertenwohnheime fallen. Eine zentrale Erhebungsstelle organisiert die Befragung, zudem soll ein Bürgertelefon für alle Fragen eingerichtet werden. Die etwa 250 000 Wohnungs- und Hauseigentümer bekommen die Fragebogen per Post. Mit Großeigentümern wie Wohnbaugesellschaften werden Sondervereinbarungen getroffen, so dass sie Massenmeldungen machen können.

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