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Datenschutz: Lauschangriff wird neu geregelt

Seit einem Jahr ist der so genannte Lauschangriff eigentlich verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hatte Teile des Gesetzes über das Abhören von Wohnungen kassiert. Nun haben die Bundesregierung und die Union sich auf eine Neuregelung des Lauschangriffs geeinigt.

Berlin (15.06.20005, 10:50 Uhr) - Die rot-grüne Koalition und die Union haben sich endgültig auf eine Neuregelung des so genannten Lauschangriffs geeinigt. Damit können die Ermittlungsbehörden in Deutschland zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und schwerer Straftaten Wohn- und Geschäftsräume auch weiterhin mit Abhör-Wanzen oder Richtmikrofonen akustisch überwachen.

Die Verständigung wurde am Mittwoch von den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen von Union und Grünen, Norbert Röttgen (CDU) und Volker Beck, bestätigt. Die Union hatte zuvor wegen eines rot-grünen Gesetzentwurfs den Vermittlungsausschuss angerufen. Nach Angaben von Röttgen wird das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch die Verständigung bestätigen. Nach seinen Angaben hat sich die Union in einigen Punkten mit ihren Forderungen durchsetzen können.

Der Bundestag soll bereits am Donnerstag die Regelung beschließen. Am Freitag soll die Länderkammer das Gesetz endgültig passieren lassen. Alle Seiten standen zuletzt unter Zeitdruck. Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2004 die alte Regelung der akustischen Wohnraumüberwachung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende Juni gesetzt. Wäre es nicht zu der Verständigung gekommen, wäre die akustische Wohnraumüberwachung nicht länger zulässig gewesen. (tso)

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