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Das "Recht auf Vergessen" im Internet ist das zentrale Anliegen der neuen EU-Datenschutzverordnung.

© dpa

Datenschutz: Recht auf Löschung im Internet

Die geplante neue EU-Datenschutzverordnung soll Internetnutzern eine größere Kontrolle über die Daten geben, die sie Konzernen wie Google oder Facebook anvertrauen. Jetzt berät das EU-Parlament über die neue Verordnung.

Die Beratungen über eine neue EU-Datenschutzverordnung gehen in die entscheidende Phase. Am Donnerstag befasste sich der Innenausschuss des EU-Parlaments mit der europäischen Datenschutznovelle, die Internet-Nutzern unter anderem das Recht geben soll, ihre Daten im Netz auch wieder löschen zu lassen. Der Berichterstatter des EU-Parlaments, Jan Philipp Albrecht, sagte in der ARD, Bürger und Verbraucher müssten sich auf den Grundsatz verlassen können, wonach Unternehmen sie vorher um Erlaubnis fragen müssten, bevor sie ihre Daten weitergäben und veröffentlichten. Wenn die Zustimmung nicht erfolgt sei, könnten Konzerne nach den Worten des Grünen-Abgeordneten verpflichtet werden, die Informationen wieder zu beseitigen, „notfalls auch im ganzen Netz“. Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss erinnerte hingegen an das Geschäftsmodell von Internetkonzernen wie Google oder Facebook und warnte davor, dass es bei sehr strikten Einschränkungen etwa bei der Weitergabe von Daten künftig keine kostenlosen E-Mail-Accounts mehr geben könne.

Vor einem Jahr hatte EU-Justizkommissarin Viviane Reding ihren Entwurf der neuen Datenschutzverordnung vorgestellt, welche die alten Regeln aus dem Jahr 1995 erneuern und an das Internet-Zeitalter anpassen soll. In allen 27 EU-Staaten soll es zudem künftig einen einheitlichen Standard beim Datenschutz geben. Der Grünen-Abgeordnete Albrecht zeigte sich zuversichtlich, dass nach der im April geplanten Abstimmung im EU-Parlament über die neue Datenschutzverordnung sowie eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen noch in diesem Halbjahr die weiteren Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten beginnen können. Allerdings ist unsicher, ob die Reform noch vor der nächsten Europawahl Anfang 2014 verabschiedet werden kann.

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