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Datenschutz: Steuerdatei nur zu Steuerzwecken?

Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg hat datenschutzrechtliche Bedenken zum Jahressteuergesetz als "gegenstandslos" abgetan. Anderweitige Nutzung als zu Steuerzwecken sei nicht zulässsig.

Die Bundesregierung hat angesichts erheblicher Bedenken von Datenschützern versichert, dass die geplante Steuerdatei nur für die Verwaltung der Steuern verwendet wird. Eine "anderweitige Nutzung als zu Steuerzwecken ist nicht zulässig", bekräftigte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin. Damit seien datenschutzrechtliche Bedenken "gegenstandslos".

Zuvor hatte das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2008 verabschiedet. Das Gesetz mit mehr als 200 Einzelregelungen sieht unter anderem eine Umstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs auf Papier zu einem elektronischen Verfahren vor. Dazu soll eine zentrale Datei aller steuerpflichtigen Bürger aufgebaut werden.

Steg versicherte weiter, in dem elektronischen Verfahren würden "keine anderen Daten gesammelt als jetzt schon vorliegen". Die elfziffrige Steuernummer, mit der alle Bürger künftig identifiziert werden sollen, sei nicht Gegenstand des Jahressteuergesetzes. Die Nummer wird seit Juli vergeben und geht auf einem Beschluss aus dem Jahr 2003 zurück.

Steg verwies auf das jetzt bevorstehende parlamentarische Beratungsverfahren, bei dem alle Bedenken vorgebracht werden könnten. Eine Sprecherin des Finanzministeriums kritisierte, dass die datenschutzrechtlichen Bedenken in keiner Weise konkretisiert worden seien. Klar sei, dass keine Dritten Zugang zu den Daten bekämen und dies sei - im Gegensatz zu den Darstellungen aus den Reihen der Datenschützer - im Gesetzentwurf klar geregelt. (mit dpa)

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