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Datenschutz: Weitergabe von Flugdaten an USA illegal

Europa muss die Übermittlung von Fluggastdaten an die USA neu aushandeln. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied heute, dass den Beschlüssen zu dem zwei Jahre alten Abkommen die rechtliche Grundlage fehlt.

Brüssel/Luxemburg - Die obersten EU-Richter gaben damit einer Klage des Europa-Parlaments gegen Ministerrat und EU-Kommission statt. Dennoch können die Fluggesellschaften die Angaben zu ihren Passagieren mindestens bis Ende September wie gehabt an die US-Behörden weitergeben.

Das Abkommen der Europäer mit den Vereinigten Staaten sieht die Übermittlung von bis zu 34 Angaben zu jedem Reisenden vor. Die USA verlangen diese Daten von jeder Fluggesellschaft, um damit nach Terroristen zu fahnden. Reisedaten, die auf Rasse, Religion oder Gesundheitszustand eines Reisenden schließen lassen, sollen nach früheren Angaben der Kommission nicht übermittelt oder aber von den US-Behörden herausgefiltert und gelöscht werden. Das gelte auch für Angaben zu bestellten Mahlzeiten an Bord.

Vorerst bleibt alles beim Alten

Der Ministerrat hatte dem Abkommen am 17. Mai 2004 zugestimmt. Die Kommission hatte drei Tage zuvor erklärt, sie habe keine Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Laut EuGH-Urteil haben diese beiden Entscheidungen keine geeignete Rechtsgrundlage. Das Europa-Parlament hatte gegen die beiden Beschlüsse vor dem EuGH geklagt. Die Kommission kündigte an, sie werde unverzüglich mit allen Beteiligten über eine Lösung des komplizierten Problems sprechen.

Der Gerichtshof gab den EU-Institutionen bis Ende September Zeit, um eine neue Rechtsgrundlage für das Abkommen zu schaffen. Bis dahin könnten die Fluggesellschaften wie bisher ihre Angaben über Passagiere an die USA weitergeben, meinte Kommissionssprecher Johannes Laitenberger. Auch die Lufthansa erklärte in Frankfurt, das Urteil habe keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Personendaten würden weiterhin kurz vor dem Abflug an die US-Behörden übermittelt, weil die Passagiere dort sonst nicht einreisen dürften.

Laitenberger betonte, es gehe nur um die rechtliche Grundlage der Entscheidungen: «Der Hof hat uns nicht gesagt, ob der Inhalt des Abkommens in Ordnung ist - er hat nur gesagt, dass es nicht in unsere Zuständigkeit fällt.» Europa-Abgeordnete verschiedener Parteien sahen sich von dem Urteil in ihrer Haltung bestätigt. «Jetzt kommt es darauf an, eine rechtlich saubere und gleichzeitig sichere Lösung für den Datenschutz zu finden», sagte der SPD-Innenexperte Wolfgang Kreissl-Dörfler. Künftig sollten weniger Angaben übermittelt werden.

«Das Urteil ist umso bedeutsamer, als erst jüngst bekannt wurde, dass diese Daten von den US-Behörden vertragswidrig weitergegeben werden», meinte der EU-Abgeordnete André Brie von der Linkspartei PDS. Ähnliche Kritik äußerte der FDP-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff. «Wenn von der Kreditkartennummer bis hin zum Menüwunsch alles übermittelt werden muss, dann ist das mit dem Datenschutz nicht mehr vereinbar», fügte Lambsdorff hinzu. Der Grünen-Abgeordnete Cem Özdemir erklärte, das Urteil stärke den Datenschutz. (tso/dpa)

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