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Gysi

© dpa

DDR-Vergangenheit: Gysis Kampf

Ein Gericht verteidigt Gregor Gysi gegen Stasi-Vorwürfe, ein anderes sagt: Zumindest der Verdacht ist belegt.

Dies ist die Lage: Gregor Gysi ist vor Gericht zweimal damit gescheitert, gegen Marianne Birthlers Vorwurf, er habe über seinen früheren Mandanten Robert Havemann „wissentlich und willentlich“ an die Stasi berichtet, gerichtlich vorzugehen. Die Stasi-Unterlagenbeauftragte hat also recht – und Gysi, der dies vehement bestreitet, unrecht? Zumindest ist das der formale Status quo. Der Linke-Fraktionschef hat Rechtsmittel eingelegt. Der juristische Schlagabtausch geht weiter.

Juristisch geht es nicht Gysi gegen Birthler, sondern Gysi gegen das ZDF. Das Landgericht Mainz hatte kürzlich geurteilt, Gysi habe keinen Anspruch, in der ZDF-Internet-Mediathek eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Dort wiederholt Birthler ihren Vorwurf für jeden, der sie anklickt. Das Landgericht Hamburg hat dagegen jetzt Gysi den Anspruch verwehrt, Birthler in der Mediathek ganz zum Schweigen zu bringen. Ein solcher Unterlassungsantrag gegen die Presse ist das schärfere Schwert. Entsprechend sind die Hürden höher. Das ZDF – und mit ihm Birthler – hat in Hamburg daher ohne Zweifel den bedeutenderen Sieg davongetragen.

Hinzu kommt, dass die Mainzer Richter Gysis Antrag nur aus formalen Gründen abgewiesen haben. Inhaltlich teilten sie seine Ansicht, dass die aktuell strittigen Dokumente – Stasi-Berichte über den DDR-Regimekritiker Havemann – nicht zwingend Birthlers Vorwurf belegten. Es fällt an dem Urteil auf, dass es dazu Ausführungen macht, ohne dass es nötig wäre. Schließlich scheiterte der Anspruch ja nur am falschen Antrag Gysis.

In Hamburg hieß es dagegen, der ZDF-Bericht sei sorgfältig recherchiert, ausgewogen und belege „hinreichend“ den geäußerten Verdacht, Gysi habe die Stasi zu Havemann informiert. In der Sendung sei zudem klar geworden, dass die Gysi-Akten einen Deutungsspielraum zuließen und gerade keine eindeutigen Belege enthielten. In diesem Kontext durfte Birthler sagen, was sie sagte, ohne Gysis Rechte zu verletzen. Der ZDF-Bericht war „zulässige Verdachtsberichterstattung“. Birthler spricht damit nicht eine rechtlich bestätigte Tatsache aus, sondern zieht eine Schlussfolgerung, die nach objektiven Kriterien gerechtfertigt ist. Eben einen „Verdacht“. Näher kann man der Wahrheit im Presserecht kaum kommen. Jost Müller-Neuhof

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