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Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann

© Sebastian Gollnow/dpa

Debatte um „Stammbaumrecherche“: Kretschmann kann „kein Fehlerverhalten der Polizei“ in Stuttgart erkennen

Nach der Stuttgarter Krawallnacht war eine Debatte um den Begriff „Stammbaumrecherche“ entbrannt. Landeschef Winfried Kretschmann versteht die Aufregung nicht.

In der Debatte um den umstrittenen Begriff „Stammbaumrecherche“ im Zusammenhang mit den Stuttgarter Krawallen hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Vorgehen der Polizei verteidigt.

„Ich kann kein Fehlverhalten der Polizei erkennen“, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Durch den falsch transportierten Begriff sei eine „völlig vergiftete Debatte“ aufgekommen. Um die Taten aufzuklären und die Hintergründe zu beleuchten, sei es wichtig, mehr über die mutmaßlichen Täter der Stuttgarter Krawallnacht und auch über ihre Lebensumstände zu erfahren, sagte der Grünen-Politiker.

Da 70 Prozent von ihnen Jugendliche waren, gehörten zu dieser Lebensumfeldrecherche per Gesetz auch die Eltern. Das sei auch nicht problematisch, solange man sich an das Gesetz halte.

Nach Zeitungsangaben soll der Polizeipräsident der Stadt, Franz Lutz, im Gemeinderat angekündigt haben, dass die Polizei bei den Ermittlungen gegen Randalierer auch bei Verdächtigen mit deutschem Pass mit Hilfe der Landratsämter „Stammbaumrecherche“ betreibe. Um den Begriff entbrannte daraufhin zunächst eine hitzige Debatte, allerdings ist er laut Protokoll der Sitzung nicht genutzt worden.

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Vor Winfried Kretschmann hatte bereits das Innenministerium Baden-Württembergs die Stuttgarter Polizei verteidigt.

In Stuttgart hatte es in der Nacht zum 21. Juni schwere Auseinandersetzungen gegeben. Randalierer hatten Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Nach Angaben der Polizei waren 400 bis 500 Menschen an den Ausschreitungen beteiligt oder hatten zugeschaut. 32 Polizisten wurden verletzt. 40 Verdächtige wurden ermittelt.

Kritiker sehen Verstoß gegen Datenschutz und mögliche Diskriminierung

Die Polizei wird kritisiert, weil sie nach eigenen Angaben bei elf ermittelten Tatverdächtigen über die Standesämter die Nationalität der Eltern erfragt hat, nachdem in der Vernehmung Angaben dazu verweigert worden waren.

Darin sahen Kritiker einen Verstoß gegen den Datenschutz und eine mögliche Diskriminierung, wenn ein Migrationshintergrund im Spiel ist. Kretschmann sagte: „Tatsachen können nicht schädlich sein, wenn man sich bei ihrer Ermittlung an die Gesetze – etwa den Datenschutz – hält, und sensibel mit der Bewertung umgeht.“ (dpa, epd)

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