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Politik: Dem Misstrauen begegnen

Heikle Mission: Externe Fachleute sollen in der Birthler-Behörde Ex-MfS-Leuten auf die Finger schauen

Von Matthias Schlegel

Berlin - Ihr sei bewusst, „dass die Beschäftigung ehemaliger MfS-Mitarbeiter in der Stasi-Unterlagenbehörde für viele Menschen unverständlich ist und zu Misstrauen Anlass gibt“, hat die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, jetzt mitgeteilt. Bereits vor zwei Wochen war die Behördenchefin gezwungen gewesen, zu Presseberichten über diese aufsehenerregenden Merkwürdigkeiten in der Personalpolitik Stellung zu nehmen. Nach ersten, unglücklichen Reaktionen ist sie nun in die Offensive gegangen, indem sie detailliert Auskunft gab über die fragwürdigen Beschäftigungsverhältnisse. Ihre Erklärung dafür, warum heute noch immer 52 ehemalige hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter in ihrer Behörde arbeiten, stützt sich auf drei Säulen: So handle es sich um – von ihr nicht zu verantwortende – Personalentscheidungen von Anfang der 90er Jahre. Auch stehe das Arbeitsrecht einem Rausschmiss der Leute entgegen. Und: Es gebe „keinen aktuellen Anlass, an der Loyalität dieser Mitarbeiter zu zweifeln“.

16 frühere Stasi-Mitarbeiter seien schon 1990 vom damaligen Sonderbeauftragten für die Stasi-Unterlagen übernommen worden, weil sie „aus fachlichen Gründen seinerzeit für unverzichtbar gehalten wurden“. Zunächst befristet eingestellt, hätten sie später unbefristete Arbeitsverträge erhalten, was schon damals behördenintern, aber auch öffentlich umstritten gewesen sei. Elf von diesen Mitarbeitern gehören heute noch der Behörde an, zwei von ihnen sogar als Sachgebietsleiter im Archiv. Diese Zahl war seit langem bekannt und in der öffentlichen Debatte für so etwas wie eine vertretbare quantitative Größe an „Altlasten-Kompetenz“ gehalten worden.

Überrascht hat jetzt viele Beobachter, dass zudem 49 ehemalige Wachleute und Personenschützer aus MfS-Diensten übernommen worden waren. 41 sind heute noch in der Behörde tätig. „Sie waren in den letzten Monaten der DDR vom letzten DDR-Innenminister, Peter-Michael Diestel, aus dem MfS in den Dienst des Ministeriums des Inneren der DDR übernommen worden und wechselten somit am 3. Oktober 1990 in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums“, sagt Birthler. Anfang 1991 erhielten sie unbefristete Arbeitsverträge beim damaligen Sonderbeauftragten. 33 von ihnen sind heute als Wachleute in der Behörde tätig, andere als Sachbearbeiter. In der Rückschau seien die Entscheidungen „schwer nachvollziehbar“, urteilt Birthler.

Hans Klein, der von 1983 bis 1996 als Richter am Bundesverfassungsgericht unter anderem für öffentliches Dienstrecht und Personalvertretungsrecht zuständig war, wird nun gemeinsam mit Klaus Schroeder, der sich als Professor am Berliner Otto-Suhr-Institut der FU seit Jahren intensiv mit Wirkungen und Nachwirkungen des SED-Staats auseinandersetzt, im Auftrag des zuständigen Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) die Personalpolitik der Behörde überprüfen. Sie werden eine schwierige Abwägung zu treffen haben: Kann eine frühere Stasi-Tätigkeit, die über so viele Jahre hinweg arbeitsrechtlich toleriert wurde, nun doch noch zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen? Die „Aufarbeitung der Aufarbeitung“, wie es Marianne Birthler nannte, beginnt mit Tücken.

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