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Politik: DER AUSSCHUSS

Der Vermittlungsausschuss hat 32 Mitglieder. 16 davon entsendet der Bundestag, 16 der Bundesrat – jeweils ein Bundesland stellt einen Vertreter.

Der Vermittlungsausschuss hat 32 Mitglieder. 16 davon entsendet der Bundestag, 16 der Bundesrat – jeweils ein Bundesland stellt einen Vertreter. Im Gesetzgebungsverfahren ist es seine Aufgabe, in Fällen unterschiedlicher Meinungen zwischen Bundesrat und Bundestag über eine Gesetzesvorlage eine Fassung zu finden, der beide zustimmen können. Bei Zustimmungsgesetzen, die der Annahme durch die Länderkammer zwingend bedürfen, können Bundesrat, Bundestag oder auch die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Bei Einspruchsgesetzen hat nur der Bundesrat das Recht dazu. Denn sie kann der Bundestag auch gegen das Votum der Länder durchsetzen. Schlägt der Vermittlungsausschuss Änderungen am Gesetz vor, so hat der Bundestag erneut hierüber zu beschließen. Dann geht das Vorhaben wieder an den Bundesrat. Der Ausschuss darf nur Vorschläge machen, die im Rahmen der laufenden Diskussion zwischen Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz bleiben.neu

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